(A) (bei der Produkthaftung) ist, wer das Produkt in eigener Verantwortung anfertigt, in Verkehr bringt und die Organisationsgewalt über den Herstellungsprozess hat. Er ist Haftungsadressat. (s.a. Hersteller i.S.d. ProdHaftG; Hersteller i.S.d. Geräte- und Produktsicherheitsgesetz). (B) (gemäss Geräte- und Produktsicherheitsgesetz) ist jede Person, die ein Produkt herstellt, es wiederaufarbeitet oder wesentlich verändert und erneut in den Verkehr bringt sowie derjenige, der geschäftsmässig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen an einem Produkt anbringt (§ 2 Abs. 10 GPSG).
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