ist die Haftung einer Person als Inhaber einer Stelle für Fehler, für unerfüllte Aufgaben, für nicht wahrgenommene Kompetenzen und grundsätzlich für Mißerfolge. Verantwortung entsteht, wenn im Rahmen der Delegation (Harzburger Modell) Aufgaben und Kompetenzen zugewiesen werden. Der Vorgesetzte einer Stelle behält jedoch seine Verantwortung für die von der Stelle ausgeführten Tätigkeiten. Soll jemand für einen Fehler verantwortlich gemacht werden, so ist zu prüfen, ob das Kongruenzprinzip der Organisation eingehalten wurde.
Unter Verantwortung versteht man die Pflicht eines Aufgabenträgers, für die Erfüllung einer Aufgabe einzustehen. Verantwortung entsteht durch die Übertragungvon Aufgabe und Kompetenz. Man unterscheidet zwischen Eigen-Verantwortung und Fremd-Verantwortung Eigen-Verantwortung beziehtsich auf das Ausführungs und Lei-tungs bzw. Führungshandeln einerbetrachteten Person. Im Falle derFremd-Verantwortung hat eine betrachtete Personauch für das Handeln nachgeordneterPersonen einzustehen. Das Konzeptder Verantwortung hat vor allem durch die Koppelung mit Sanktionen einen starkverhaltensorientierten Bezug. Diepraktische Umsetzung dieser Bestrebungen bereitet jedoch häufigSchwierigkeiten, weil die Möglichkeiten der Zuordnung von Handlungsfolgen in arbeitsteiligen Systemen begrenzt sind.
Delegation
Verantwortung entsteht mit dem Entscheiden, Handeln bzw. Nichthandeln oder Verhalten von Personen.
Sie erstreckt sich auf das Entscheiden, Handeln und Verhalten selbst ebenso wie auf deren Auswirkungen und Folgen innerhalb und außerhalb des Unternehmens und innerhalb des Unternehmens auf allen hierarchischen Ebenen. Verantwortung beinhaltet die Verpflichtung einer Person, stets so zu entscheiden, zu handeln und sich zu verhalten, dass diese Vorgänge und deren Folgen unter geltenden Maßstäben vertretbar sind. Die Verantwortung verpflichtet eine Person darüber hinaus mit ihrem Entscheiden, Handeln und Verhalten in ihrem Wirkungsbereich sicherzustellen bzw. nach Maßgabe gegebener Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass Personen, Dinge, Zustände, Handlungen und Geschehnisse, für die sie unmittelbar oder mittelbar zuständig ist oder die von ihr abhängig sind oder die ihrem Einfluss unterliegen, den Anforderungen genügen, die sich aus geltenden Richtlinien, Normen, Aufgabenstellungen, Ziel- oder Wertsetzungen ableiten. Verantwortung kann zur Schuld dieser Person werden, wenn durch Versäumnis oder Mißachtung ihrer Verpflichtung den Anforderungen nicht entsprochen wird.
Alleinverantwortung liegt dann vor, wenn jemand bestimmte Entscheidungen oder Handlungen allein und selbständig und ohne Einflußnahme oder Mitwirkung anderer Stellen oder Personen vornimmt oder unterläßt.
Mitverantwortung ist dann gegeben, wenn eine Einflußnahme, Mitentscheidung oder sonstige Einwirkung von seiten anderer Personen vorliegt. Sowohl diese einwirkenden Personen wie der
von der Einwirkung Betroffene tragen dann Mitverantwortung für das Ergebnis. Es entsteht eine gemeinsame Verantwortung.
Unmittelbare Verantwortung trägt jemand für sein eigenes Verhalten, für das, was er persönlich tut, unterläßt, sagt, schreibt, entscheidet oder anordnet, und dessen Folgen, unabhängig davon, ob andere Personen eingewirkt haben oder nicht. Haben andere Personen auf seine Handlungsweise eingewirkt, dann ist er für sein Tun insoweit unmittelbar mitverantwortlich. Ist seine Handlung nur Teil einer gemeinsamen Handlung, dann ist er auch für diese gemeinsame Handlung unmittelbar verantwortlich. Die unmittelbare Verantwortung erstreckt sich auf alle Einzelheiten des eigenen Tuns.
Mittelbare Verantwortung entsteht, wenn jemand bestimmte Tätigkeiten oder Entscheidungen nicht selbst vornimmt, sondern die Möglichkeit hat, auf das Verhalten, die Leistungen, Überlegungen, Entscheidungen, Handlungen oder Argumente anderer oder auf deren Ergebnisse Einfluss zu nehmen, und Einfluss nimmt, ohne jedoch diese Aktivitäten in allen Einzelheiten bestimmen zu können.
Die Alleinverantwortung ist immer zugleich unmittelbare Verantwortung. Die unmittelbare Verantwortung kann sowohl Allein- wie Mitverantwortung sein. Die mittelbare Verantwortung ist stets eine Mitverantwortung gegenüber und mit anderen, die ihrerseits entweder unmittelbar oder auch mittelbar verantwortlich sind. Die Mitverantwortung kann sowohl mittelbare wie unmittelbare Verantwortung sein. Es sind demnach drei Verantwortungsarten zu unterscheiden:
(1) Alleinverantwortung (= unmittelbare Alleinverantwortung)
(2) unmittelbare Mitverantwortung
(3) mittelbare Verantwortung (= mittelbare Mitverantwortung).
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