1. Die den Mitarbeitern eines Unternehmens zur Erfüllung ihrer Aufgaben übertragenen Rechte und Vollmachten. Dabei handelt es sich vornehmlich um die Rechte, bestimmte Entscheidungen zu treffen, Arbeiten auszuführen, Anweisungen zu erteilen, Handlungen vorzunehmen, Kosten oder Ausgaben zu veranlassen, über Sachen und Werte zu verfügen, Verpflichtungen gegenüber Dritten einzugehen, Informationen zu geben, Vereinbarungen zu treffen, Unterschriften zu leisten u.a.
Die Ausübung dieser Kompetenzen erfordert in jedem Fall - Entscheidungen. Entscheidungsbefugnisse spielen deshalb eine herausragende Rolle und sind in besonderem Maße mit Verantwortung verbunden.
2. Die Fähigkeit, eine bestimmte Funktion erfolgreich zu erfüllen. Im Management speziell die Fähigkeit zur Erfüllung der Managementfunktionen. R. L. Katz nennt drei Schlüssel-Kompetenzen (“skills”) als Voraussetzungen für die Erfüllung der Managementfunktionen.
(1) Technische Kompetenz: Sachkenntnis und die Fähigkeit, theoretisches Wissen und Methoden auf den konkreten Einzelfall anzuwenden. Dies ist die am einfachsten zu vermittelnde Kompetenz, und die Managementlehre hat sich dementsprechend lange auf sie konzentriert.
(2) Soziale Kompetenz: Die Fähigkeit, mit anderen Menschen als Mitglied oder als Leiter einer Gruppe effektiv zusammenzuarbeiten. Dazu gehört neben einer grundsätzlichen Kooperationsbereitchaft auch die Fähigkeit, das Handeln anderer Menschen zu verstehen und sich in sie hineinzuversetzen. Die soziale Kompetenz eines Managers ist auf mindestens vier Ebenen gefordert: auf der Ebene der Kollegen, der unterstellten Mitarbeiter, der Vorgesetzten und der Bezugsgruppen aus der Umwelt.
(3) Konzeptionelle Kompetenz: Die Entwicklung dieser Kompetenz setzt ein grundsätzliches Verständnis des Gesamtsystems und der Kräfte voraus, die den Leistungsprozess in Gang halten. Konzeptionelle Kompetenz verlangt aber auch die Fähigkeit, ein Problem aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten oder allgemeiner in verschiedenen Kategorien zu denken. Darüber hinaus verlangt sie das Vermögen, trotz unterschiedlicher Sichtweisen einen koordinierten Handlungsvollzug innerhalb und zwischen den Abteilungen sicherzustellen.
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