Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Erfüllung

ist das Bewirken der geschuldeten Leistung an einen Gläubiger (§§ 362 ff BGB). Das Schuldverhältnis (z.B. Kauf) erlischt mit der Erfüllung der beiden Partner (Lieferung, Zahlung). In diesem Zusammenhang gibt es den Erfüllungsort, der gesetzlich geregelt ist (§ 269 f BGB), aber auch vertraglich bestimmt werden kann.

Kennzeichen eines (auf Vertrag oder Gesetz beruhenden) Schuldverhältnisses ist, daß der Gläubiger von dem Schuldner eine Leistung fordern kann, wobei die Leistung auch in einem Unterlassen bestehen kann (§ 241 BGB). Regelmäßig erlischt ein Schuldverhältnis durch E., indem die geschuldete Leistung an den Gläubiger oder mit seiner Zustimmung an einen Dritten bewirkt wird ($ 362 BGB). Neben der Erfüllung kennt das BGB als Erfüllungsersatz die Leistung und Annahme einer anderen als der geschuldeten Leistung an Erfüüungs Statt (§ 364 Abs. 1 BGB), die Aufrechnung, die Hinterlegung unter Ausschluß der Erfüllungsgehilfe Rücknahme (§ 378 BGB) und den Erlaß. Mit der Erbringung der Leistung bei der Erfüllung ist die Hauptleistung gemeint; daneben folgen aus einem Schuldver hältnis regelmäßig noch eine Reihe von Nebenleistungspflichten wie: zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zu liefern sowie sonstige Ne benpflichten, z. B. Aufklärungs und Sorgfaltspflichten.

Vorhergehender Fachbegriff: Erfassungstechnik der Plankosten | Nächster Fachbegriff: Erfüllungsfrist



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken



100.000 chinesische Trojaner im Stromkasten?

In den USA haben Ermittler Funkmodule in Solaranlagen entdeckt, die dort nicht hineingehören. Diese Module waren auch nicht in den Bauplänen vermerkt und niemand hat diese Schaltungen entdeckt. Sie sind ein Tor nach außen, ein Funkkanal, der fremden Zugriff erlaubt. Diese Funkempfänger stammen aus chinesischer Produktion und werden mit den Solarmodulen gleich mitgeliefert. Solarstrom muss […]

Was dürfen wir eigentlich noch denken? Fragen an einen übergriffigen Geheimdienst

„Habe ich was Falsches gesagt, geschrieben, gedacht?“ Permanente Sorge, sich eines Gedankenverbrechens schuldig zu machen: Willkommen im besten Deutschland aller Zeiten (Symbolbild:Imago) Lieber Verfassungsschutz, wie geht es Ihnen heute? Hatten Sie eine erholsame Nacht und konnten im Tiefschlaf die Schmach über Ihr peinliches Desaster verarbeiten, nachdem nun jedermann bekannt geworden ist, was eigentlich nicht hätte […]

Hauptsache AfD-Brandmauer in Bayern steht! Kein kostenloses Mittagessen für bedürftige Senioren

Die AfD Bayern hatte vorgeschlagen, bedürftigen Senioren ein kostenloses Mittagessen in staatlichen Kantinen anzubieten. Doch dieser Plan wird – dank der Superdemokraten aus den Reihen der CSU-SPD und Grünen nicht umgesetzt. Im Bayerischen Landtag wurde ein Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt, der vorsah, bedürftigen  Rentnern einmal im Monat ein kostenloses Mittagessen in staatlichen Kantinen zu ermöglichen. […]
   
 
 

   Weitere Begriffe : Ankaufspesen | Ausgleichspositionen | Dispositionszentrum

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon