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Kompetenz

Unter Kompetenz versteht man



  1. Zuständigkeit = Berechtigung und Verpflichtung zum Tätigwerden ("formale Kompetenz"); Befugnis, (z.B. für Entscheidungen, Zeichnungsrecht).


  2. "Berufliche" Kompetenz von Menschen: Handlungsfähigkeit, Sachkunde/Befähigung, unabhängig von formaler Zuständigkeit, auf der Grundlage von Wissen/Fertigkeiten, Erfahrung und Einstellungen: »Befähigungsbereiche von Mitarbeitern.


  3. "Fachliche" Kompetenz von Organisationen (Unternehmen, Behörden) als Fähigkeit zur Wahrnehmung von Aufgaben / Erbringung von Leistungen hat weitere Voraussetzungen, z.B. entsprechende Ressourcen, Prozesse und Strukturen und andere Faktoren organisatorischer Leistungsfähigkeit, insbesondere im Bereich der »Kernkompetenz. Darüber hinaus kann aber auch die (bloße) Zuständigkeit im Sinne von 1 gemeint sein, unabhängig von der Fähigkeit zur erfolgreichen Wahrnehmung.


  4. Kompetenz als Bildungsziel: Erwerb von Handlungsfähigkeit, nicht lediglich von Wissen


Die Kompetenz ist im Rahmen der betrieblichen Organisation eine abgegrenzte Zuständigkeit bezüglich der Entscheidungsbefugnis einer Instanz. Es werden dabei als Grundformen die Dezentralisation und die Zentralisation unterschieden.

ist in der Organisation das Recht zu handeln. Danach erhält eine Stelle die Möglichkeit, die Maßnahmen zu ergreifen, die zum Erreichen der vorgegebenen Ziele notwendig sind. Werden Kompetenzen weitergegeben, heißt dies Delegation (Harzburger Modell).

Durch die organisatorische Festlegung von Kompetenz wird einer Stelle das Recht eingeräumt, in dem durch die Struktur der jeweils übertragenen Aufgabe (Stellenbeschreibung) gezogenen Rahmen tätig zu werden. Die Abgrenzung von Kompetenz bildet das zentrale organisatorische Instrument zur Koordination in Hinblick auf Konkurs das übergeordnete Organisationsziel. Nach einem klassischen Grund satz der Organisationslehre muß immer Übereinstimmung zwischen Auf gabe, Kompetenz und Verantwortung bestehen. Komplementäre Die Kompetenz sind die persönlich haftenden Teilhaber an einer » Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien. Die Haftung besteht ohne Einschränkung. Ein Gläubiger kann einen Kompetenz auch wegen einer Gesellschaftsschuld, die ein anderer Kompetenz eingegangen ist, unmittelbar in Anspruch nehmen und in dessen sonstiges und privates Vermögen vollstrecken lassen. Der Kompetenz ist der geborene Geschäftsführer. Die Rechte anderer Verantwortlicher, z. B. Prokuristen, Generalbevollmächtigter usw. sind nur abgeleitete Befugnisse aufgrund einer normierten Vollmacht (z. B. Prokura) oder aufgrund einer speziellen Bevollmächtigung. Möglich der Ausschluß eines Kompetenz von der Geschäftsführung. Als Kompetenz kommen in Betracht natürliche und juristische Personen.

Delegation

(in der   Aufbauorganisation), formale Rechte und Befugnisse, die der Stelleninhaber benötigt, um die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Siehe auch   Stelle und  Aufbauorganisation (mit Literaturangaben).

Die Fertigkeiten (epistemische Kompetenz) und Fähigkeiten (heuristische Kompetenz), die einem Unternehmen zugeordnet werden, um Probleme des Kunden zu lösen, werden als (aktuelle) Kompetenz bezeichnet. Beide Arten der Kompetenz spielen insb. im In­vestitionsgütermarketing und hier insb. im Systcmgeschäft eine zentrale Rolle: Die epistemische Kompetenz i. S. einer Fachkompetenz ist erforderlich, um nach- weisen zu können, dass man bereits Teil­lösungen erfolgreich realisiert hat. Die zu­gestandene Teilfachkompetenz kann dazu genutzt werden, um einen Kompetenztrans­fer auf ähnliche Teilprobleme vorzunehmen. Ein zunehmend eingesetztes Instrument hierzu sind Kompetenzzentren.

Literatur:  Backhaus, K., Investitionsgütermarke­ting, 2. Aufl., München 1990.

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