Die den dispositiv und operativ tätigen Mitarbeitern eines - Unternehmens zur Erfüllung ihrer Aufgaben übertragenen Rechte und Vollmachten. Dabei handelt es sich vornehmlich um die Rechte, bestimmte Entscheidungen zu treffen, Arbeiten auszuführen, Anweisungen zu erteilen, Handlungen vorzunehmen, Kosten oder Ausgaben zu veranlassen, über Sachen und Werte zu verfügen, Verpflichtungen gegenüber Dritten einzugehen, Informationen zu geben, Vereinbarungen zu treffen, Unterschriften zu leisten u.a.
Die Ausübung dieser Befugnisse erfordert in jedem Fall Entscheidungen. Entscheidungsbefugnisse spielen deshalb eine herausragende Rolle und sind in besonderem Maße mit Verantwortung verbunden.
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