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Befugnisse

Die den dispositiv und operativ täti­gen Mitarbeitern eines - Unternehmens zur Erfüllung ihrer Aufgaben übertragenen Rech­te und Vollmachten. Dabei handelt es sich vor­nehmlich um die Rechte, bestimmte Entschei­dungen zu treffen, Arbeiten auszuführen, Anwei­sungen zu erteilen, Handlungen vorzunehmen, Kosten oder Ausgaben zu veranlassen, über Sa­chen und Werte zu verfügen, Verpflichtungen ge­genüber Dritten einzugehen, Informationen zu geben, Vereinbarungen zu treffen, Unterschriften zu leisten u.a.
Die Ausübung dieser Befugnisse erfordert in je­dem Fall Entscheidungen. Entscheidungsbe­fugnisse spielen deshalb eine herausragende Rolle und sind in besonderem Maße mit Ver­antwortung verbunden.

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