Unmittelbare Verantwortung trägt jemand für sein eigenes Verhalten, für das, was er persönlich tut, unterläßt, sagt, schreibt, entscheidet oder anordnet, und dessen Folgen, unabhängig davon, ob andere Personen eingewirkt haben oder nicht. Haben andere Personen auf seine Handlungsweise eingewirkt, dann ist er für sein Tun insoweit unmittelbar mitverantwortlich. Ist seine Handlung nur Teil einer gemeinsamen Handlung, dann ist er auch für diese gemeinsame Handlung unmittelbar verantwortlich. Die unmittelbare Verantwortung erstreckt sich auf alle Einzelheiten des eigenen Tuns. Die - Alleinverantwortung ist immer zugleich unmittelbare Verantwortung. Die unmittelbare Verantwortung kann sowohl Allein- wie Mitverantwortung sein.
vgl. mittelbare Verantwortung
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