(task-, job-requirements) Anforderungen einer Arbeitshandlung ergeben sich aus dem Arbeitsauftrag und den Arbeitsbedingungen. Die Anforderungen definieren die zur Bewältigung einer Arbeitshandlung erforderliche Regulation. Anforderungen, die die Leistungsvoraussetzungen über- oder unterschreiten, können zu Uber- bzw. Unterforderung führen. Die Arbeitspsychologie plädiert heute für ein ganzheitliches Anforderungskonzept: Anforderungen sollten z.B. in einem ausgewogenen Ausmass körperliche und geistige Leistungsvoraussetzungen ansprechen. Die Bestimmung der Anforderungen einer Arbeitstätigkeit ist ein wichtiges Element der psychologischen Arbeitsanalyse.
Anforderungen werden im Rahmen der Arbeitsbewertung, auch Arbeitsplatzbewertung genannt, berücksichtigt, um die Schwierigkeit zu messen, die der Arbeitsplatz an den Arbeitnehmer stellt. Die Zahl der Anforderungsarten darf aus technischen und ökonomischen Gründen nicht zu groß gewählt werden. Die einzelnen in der Praxis angewandten Bewertungssysteme unterscheiden zum Teil über 20 Anforderungsarten. Am bekanntesten ist das sogenannte "Genfer Schema", welches bereits im Jahre 1950 auf einer Konferenz für Arbeitsbewertung in Genf entwickelt worden ist. Das "Genfer Schema" geht von den zwei Obergruppen Fachkönnen und Belastung sowie den vier Hauptmerkmalen geistige Anforderungen, körperliche Anforderungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen aus, so daß sich sechs Anforderungsgruppen ergeben, die entsprechend den betrieblichen Gegebenheiten noch weiter untergliedert werden können.
(z.B. im Projektmanagement) beschreiben Eigenschaften, die z.B. beim Projektmanagement ein Projektergebnis oder Produkt haben muss. Sie können quantitativ (zahlenmässig erfasst) oder qualitativ sein. Die Anforderungsanalyse dient der Erfassung der Anforderungen. Anforderungen sollen lösungsneutral (was statt wie) und entscheidbar (opemationalisierbar, Angabe von Kriterien) sein.
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