Begriff der Handlungstheorie. Unterschieden werden kann die Antriebsregulation (Auslösung und Steuerung von Handlungen durch Motive) und die zielgerichtete Ausführungsregulation. Zielgerichtete regulative Prozesse können auf unterschiedlichen Ebenen (intellektuell, perzeptiv-begrifflich und sensumotorisch) ablaufen. Die Regelprozesse basieren auf einem gedächtnisgestützten operativen Abbildsystem, das sich auf den Ausgangs-, den Endzustand, sowie auf Transformationsbeziehungen zwischen Ausgangs- und Endzustand beziehen kann. Literatur: Hacker, W, Arbeitspsychologie, Bern, Stuttgart 1986.
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