Besteht die Unternehmungsführung aus mehreren Personen, so spricht Erich Kosiol von einer Pluralinstanz im Gegensatz zur Singularinstanz. Die Pluralinstanz kann nach dem Direktorialprinzip oder nach dem Kollegialitätsprinzip aufgebaut sein. Beim Kollegialitätssystem unterscheidet man die Primat-, die Abstimmungs-, die Kassations- und die Ressortkollegialität.
Leitungsbefugte Stelle in der Bank, die sich aus mehreren Personen zusammensetzt. Typisch für den Bankvorstand. Ggs.: Singularinstanz.
Die Zusammenfassung gleichrangiger Instanzen und Gremien aus hierarchisch verbundenen (Mitglieder einer Abteilung) oder unverbundenen Stellen (Mitglieder aus unterschiedlichen Abteilungen) zu einem
Gremium.
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