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Instanz

Organisatorische Stelle, die verbindliche Entscheidungen treffen kann und Weisungen gibt, die von untergeordneten Stellen auszuführen sind. Instanzen haben Weisungs-, Vertretungs-, Entscheidungs-, Verfügungs- und Informationskompetenzen. Dies beinhaltet auch die fachliche Weisungsbefugnis in Bezug auf die Art und Weise der Aufgabenerfüllung und die disziplinarische Weisungsbefugnis in Bezug auf personalpolitische Maßnahmen. Instanzen tragen eine Eigenverantwortung, die sie gegenüber Dritten für eigene Entscheidungen und Handlungen einstehen lässt. Und sie tragen eine Fremdverantwortung, die sie auch für Entscheidungen und Handlungen ihnen untergeordneter Stellen einstehen lässt. Man unterscheidet Topmanagementinstanzen, die Grundsatzentscheidungen treffen, und Middle-Management-Instanzen und Lower-Management-Instanzen, die lediglich Ausführungsentscheidungen treffen. Stellen ohne Leitungskompetenzen werden nicht Instanzen (Leitungsstellen), sondern Ausführungsstellen genannt. Sie besitzen nur eine Teilkompetenz im Sinne der Selbstentscheidung. Leitungsstellen können als Singularinstanz (eine Person) oder Pluralinstanz (mehrere Personen) ausgebildet sein. Im letzteren Fall können die Aufgaben/Kompetenzen durch alle Mitglieder gemeinsam wahrgenommen werden (Gesamtkollegialität), durch jedes Mitglied nur für seinen Verantwortungsbereich (Ressortkollegialität) oder in Mischformen daraus.

Die Instanz ist ein Begriff aus der Organisationslehre. Man versteht darunter einen Funktionsträger (Stelle) mit Leitungsbefugnis, der anderen Funktionsträgern, die ausführende Arbeit leisten, übergeordnet ist. Die Instanz hat nach Kosiol drei Grundfunktionen:

1. Entscheidungsfunktion,

2. Anordnungsfunktion,

3. lnitiallunktion.

1. im Rechtswesen ein Gericht, das in einem bestimmten Über- oder Unterstellungsverhältnis zu einem anderen steht. Ein Gerichtsverfahren beginnt in der 1. Instanz beim zuständigen Gericht (z.B. Amtsgericht) um dann, sollten Rechtsmittel (Berufung, Revision) eingelegt werden, zur nächsthöheren Instanz zu kommen (z.B. Landgericht; weiterhin: Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof. Bei Verwaltungsverfahren: Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht). 2. in der Organisation: Stellen, die mit Leitungs- und Weisungsbefugnis ausgestattet sind.

Stelle

sind Leitungseinheiten, d. h. Stellen mit Leitungsbefugnissen (Leitungssystem). Instanzen besitzen Fremdentscheidungskompetenz, sie haben das Recht zur Delegation. Sie unter scheiden sich dadurch von Ausfüh rungsstellen und Stabsstellen (Aufbauorganisation), die keine Lei tungsbefugnis besitzen. Man unter scheidet zwischen SingularInstanzen (Lei tungseinheit mit einer Stelle: Direk torialprinzip) und PluralInstanzen (Lei tungseinheit mit mehreren Stellen: Kollegialprinzip).

Eine Leitungsfunktion, die gegenüber verrichtungsorientierten Stellen weisungsbe­fugt ist. Eine Instanz oder Abteilung entsteht da­durch, dass bei der Stellenplanung die Lei­tungsaufgaben verschiedener Stellen zu einer ranghöheren Stelle zusammengefaßt werden. Werden mehrere - Abteilungen einer ranghöhe­ren Instanz zugeordnet, entstehen hierarchische Strukturen. Die Gesamtheit der Instanzen ist im Organisationsplan des Unternehmens enthal­ten. Der Organisationsplan ist also das Verzeich­nis der Instanzen eines Unternehmens.
Von besonderer Bedeutung sind bei der Instan­zenplanung zwei Kriterien:
· Die Leitungs- oder Kontrollspanne: Mit ihr wird definiert, wieviel Stellen jeweils an eine nächst höhere Instanz berichten.
· Die Anzahl der Kontakte: Die Summe der Kon­takte bestimmt die Kommunikations- und Infor­mationsintensität des Stelleninhabers. Dabei un­terscheidet man vertikale und horizontale Kon­takte: Vertikale Kontakte entstehen durch die Kommunikation von oben nach unten. Sie stellen die Befehls- und Berichtswege dar. Horizontale Kontakte entstehen durch die Kommunikation mit gleichrangigen Instanzen (Koordinationsaufga­ben).
Da die Information und Kommunikation nach zeitlichen Kriterien (Häufigkeit, Zeitpunkte, Zeit­dauer) und nach inhaltlichen Kriterien (Umfang, Qualität, Richtigkeit der Information, Verdichtung, formaler Aufbau) zu unterteilen ist, ergibt sich ein hoher Koordinationsaufwand für die Kommunika­tion und Information. Die Kontrollspanne und die Anzahl der Kontakte bestimmen den Aufwand und die Intensität für die Information. Daneben kommt es zu            informeller Kommunikation in dem Bereich, der durch die formelle Information nicht geregelt ist, wie z.B. Ad-hoc-Abstimmungen und Absprachen bei besonderen Problemen, die Sammlung von Zusatzinformationen oder außer-betriebliche Kontakte.
Die Stellen- und Instanzengliederung eines Un­ternehmens konkretisiert - Aufgaben und Kompetenzen im Rahmen der Managementpyramide. vgl. Stelle

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