1. ist eine Notwendigkeit im Rahmen der Erstellung des Budgets und bedeutet, daß sämtliche Teilpläne, die voneinander abhängig sind, auch koordiniert werden müssen (Ausgleichsgesetz der Planung).
2. Abstimmung erfolgt im Rechnungswesen auch zwischen der Kostenrechnung und der Finanzbuchhaltung, wenn beide Gebiete getrennt voneinander im Sinne eines Zweikreissystems abgerechnet werden. Die Methode der Abstimmung hängt ab vom Kontenrahmen. Abstimmung im Gemeinschaftskontenrahmen (GKR):
Betriebsergebnis laut Kostenträgerzeitrechnung (BAB II) muß übereinstimmen mit Betriebsergebniskonto in Klasse 9 der Finanzbuchhaltung. Abstimmung im Industriekontenrahmen (IKR):
Betriebsergebnis der Kostenträgerzeitrechnung (BAB II) + / Abgrenzungsergebnis aus den Kontengruppen 90 und 91 (Rechnungskreis II) muß übereinstimmen mit Gesamtergebnis auf G- und V-Konto in Klasse 8 der Finanzbuchhaltung (Rechnungskreis I)
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