Kontenrahmen, der auf die buchhalterischen Besonderheiten produzierender Betriebe abstellt. Der IKR wurde den bilanzrechtlichen Veränderungen durch das BiriliG 1985 angepasst und ordnet die Konten nach dem Abschlussgliederungsprinzip. Dadurch führt der Abschluss der aktiven und passiven Bestandskonten in der Reihenfolge ihrer Kontonummern zur korrekten handelsrechtlichen Bilanzgliederung. Gliederungssystematik der Kontenklassen: 0, 1, 2 aktive Bestandskonten (in der Reihenfolge gemäss 3, 4 passive Bestandskonten Bilanzgliederungsvorschrift § 266 HGB) 5 Ertragskonten 6,7 Aufwandskonten 8 Ergebniskonten 9 (frei für Kosten- und Leistungsrechnung in Kontensystematik).
Literatur: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (Hrsg.): Industrie-Kontenrahmen IKR, Neufassung \'86 nach BiriliG, Bergisch Gladbach 1987.
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