1. Jahresabschluss.
2. Vertragsabschluss: rechtlicher Akt, der aus mindestens zwei inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme) besteht und rechtswirksam ist, z. B. Abschluss eines Kaufvertrages.
Bankjahresabschluss..., Jahresabschlüsse.
1. Kurzbezeichnung für Jahresabschluss von Banken, Instituten u. a. Unternehmen.
2. Vertragliche, bindende Vereinbarung eines Geschäfts (Geschäftsabschluss).
3. Kurzbezeichnung für periodisch erfolgenden Kontoabschluss eines Kunden durch die Konto führende Bank; Abrechnung mit dem Ziel der Ermittlung des sich zu Gunsten der Bank bzw. des Kunden ergebenden Saldos. Erfolgt je nach Art und Umsatzaktivität des Kontos monatlich, viertel- oder halbjährlich, kaum jährlich.
Unter Abschluss versteht man die endgültige Vereinbarung über ein Geschäft, den Jahresabschluss eines Unternehmens mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Kontoabschluß. Letzterer bezeichnet die bankmäßige Abrechnung (Saldierung) eines laufenden Kontos (meist halb-oder ganzjährig) unter Gutschrift bzw. Belastung von Zinsen und Provisionen.
Zum Abschluss einer Versicherung ist ein Antrag zu unterschreiben, der Angaben zu Name, Wohnort, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf des Antragstellers sowie der zu versichernden Person (Versicherter), dem gewünschten Tarif, eventuell die Höhe der Versicherungssumme enthält. Beim Abschluss einer Lebensversicherung sind ausserdem wahrheitsgemässe Angaben über die Gesundheit der versicherten Person zu machen. Bei unrichtigen oder unvollständigen Auskünften liegt eine »Verletzung der Anzeigepflicht« vor. Das berechtigt das Versicherungsunternehmen, innerhalb der ersten drei Jahre bei Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von zehn Jahren - vom Vertrag zurückzutreten.
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