Versicherung
ist mit 61,1 Mrd. DM Beitragseinnahmen und 489,4 Mrd. DM Kapitalanlagen (Werte von 1991) der vom wirtschaftlichen Volumen her bedeutendste Versicherungszweig. Die zugunsten der Versicherungsnehmer erbrachten Leistungen betrugen im Jahre 1991 rund 78 Mrd. DM. Mit Lebensversicherungen wird die wirtschaftliche Risikoposition, die aus der Unsicherheit über die Dauer des menschlichen Lebens besteht, eigenverantwortlich abgesichert. Die individuell abgeschlossene Lebensversicherung bildet zusammen mit der betrieblichen Altersversorgung, die ebenso über Direktzusagen in Form von Einzel- oder Gruppenlebensversicherungsverträgen erfolgen kann, und der gesetzlichen Rentenversicherung das sog. Drei-Säulen-Konzept der Alters- und Hinterbliebenenversorgung und nimmt hierbei eine ständig wachsende Bedeutung an. Lebensversicherungsschutz wird gegen die Zahlung eines Einmalbeitrages oder gegen Zahlung laufender Prämien gewährt. Je nach Vertragsgestaltung werden die Leistungen im Todes- oder Erlebensfall einmalig (Kapitalversicherung) oder in Rentenform ausgeschüttet. Die Leistungen der Lebensversicherung werden oftmals durch den Abschluss von Zusatzversicherungen (Unfalltod, Berufsunfähigkeit) ergänzt. Die wichtigsten Formen der Lebensversicherung sind die • reine Todesfallversicherung, bei der im Falle des Ablebens der versicherten Person, die nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch sein muss, die vereinbarte Versicherungssumme fällig wird. Erst mit dem Tod der versicherten Person endet die Beitragszahlung, sofern nicht ein Höchstalter vorgesehen ist. • Risikolebensversicherung, die eine abgekürzte Form der reinen Todesfallversicherung darstellt, da diese nur über eine bestimmte Zahl von Jahren abgeschlossen wird. Die Risikolebensversicherung wird neben der Hinterbliebenenversorgung lungskrediten eingesetzt (Restschuldver- sicherung als Risikolebensversicherung mit im Zeitablauf fallender Versicherungssumme). • gemischte Lebensversicherung, bei der der Versicherer sowohl im Todes- wie auch im Erlebensfall (d.h. bei Vertragsablauf, z.B. bei Erreichen einer vorher festgeigten Altersgrenze) Leistungen an den Versicherungsnehmer ausschüttet. Das Verhältnis zwischen Todesfall- und Ablaufleistung kann dabei nach den Versorgungszielen des Versicherungsnehmers (Alters- oder Hinterbliebenenversorgung) gestaltet werden. • Termfixversicherung, bei der die vereinbarte Leistung zu einem festen Zeitpunkt (Ablauf des Versicherungsvertrages) gezahlt wird, unabhängig davon, ob die versicherte Person noch lebt. Stirbt der Versicherungsnehmer, wird die Termfixversicherung beitragsfrei weitergeführt. Termfixversicherungen werden z.B. zur Absicherung der Ausbildungskosten eingesetzt. • Heiratsversicherung, bei der im Heiratsfall der versicherten Person oder bei Vertragsablauf die Versicherungssumme fällig wird. Im Falle des Ablebens der versicherten Person vor Vertragsablauf werden die eingezahlten Prämien zurückgewährt, stirbt der Versicherungsnehmer, läuft die Versicherung ohne Beitragszahlung weiter. Besondere Tarife werden für sog. Gruppenversicherungen angeboten, wenn durch die Zusammenfassung von Personengesamtheiten Einsparungen entstehen. Besondere Bedeutung haben die zur betrieblichen Altersversorgung der Arbeitnehmer abgeschlossenen Fir- mengruppenversicherungen. Mit Ausnahme der Todesfallversicherungen liegt bei der Leistungserstellung aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine Kombination des Risikogeschäfts mit einem Spar- und Entspargeschäft vor. Die Hereinnahme von Versichertengeldern und die hierfür gewährte Verzinsung bezeichnet man als Spar-, die Auszahlung von Versichertengeld in Form von Rentenzahlungen als Entspargeschäft. Ähnlich, aber inhaltlich hiervon verschieden ist die Ansammlung von Risikoreserven mit dem Ziel, im Zeitablauf Differenzen zwischen der natürlichen, auf Grundlage der jeweils aktuellen Sterbewahrscheinlichkeiten des Versicherungsnehmers ermittelten Prämie und der am Markt geforderten konstanten Prämie auszugleichen, da hier die zur Sicherung der Risikoäquivalenz gebildeten Reserven über den Vertragsablauf wieder abgeschmolzen werden. schäfts stellt ein hohes Risiko für die Ermittlung richtiger Tarifierungsgrundlagen dar (Prämiengestaltung, versicherungstechnisches Risiko), dem nicht durch nachträgliche Anpassung der Prämie begegnet werden kann. Aus diesem Grunde werden vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen besonders vorsichtige Rechnungsgrundlagen (Sterblichkeiten, Zinssätze für das Sparkapital, Kostensätze) vorgeschrieben, die im Zeitablauf zu Überschüssen der Beitragseinnahmen und Kapitalanlageerlöse über die Versicherungsleistungen führen. Diese Überschüsse werden zum grössten Teil (ca. 97%) an die Versicherungsnehmer in folgender Form weitergegeben: • Es erfolgen Direktgutschriften von zusätzlichen Kapitalerträgen, die auf Grundlage des individuellen Deckungskapitals des Versicherungsnehmers berechnet und im Jahr ihrer Entstehung unmittelbar dem Versicherungsnehmer gutgeschrieben werden. • Ein Teil der Überschüsse wird zunächst in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (Versicherungstechnische Rückstellungen) eingestellt und sukzessive auf die Konten des Versicherungsnehmers gutgeschrieben. • Zum Abschluss des Versicherungsvertrages werden weitere Überschussanteile, die wegen der verzögerten Weitergabe oder aus Verstetigungserwägungen noch nicht dem Versicherungsnehmer gutgeschrieben sind, zugeteilt (SchlussÜberschussanteile). Die Überschussanteile, deren Angemessenheit mit Hilfe der Rückgewährquote durch des Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen überprüft wird, können beim Versicherungsunternehmen verzinslich angesammelt, zur Erhöhung der Versicherungssumme oder zur Verkürzung der Laufzeit verwendet werden. Ebenso ist eine Verrechnung mit fälligen Prämien oder eine Barauszahlung möglich. Die voraussichtliche Wertentwicklung eines Versicherungsvertrages bis zu dessen Ablauf wird in Beispielrechnungen dokumentiert. Wegen ihres Prognosecharakters sind diese nicht verbindlich. Wird eine Lebensversicherung vorzeitig gekündigt, erhält der Versicherungsnehmer eine Rückvergütung etwa in Höhe des Deckungskapitals. Die Höhe der Rückvergütung wird auch als Rückkaufswert bezeichnet. Literatur: Schwebler, R., Lebensversicherung, in: Farny, D., u.a. (Hrsg.), Handwörterbuch der Ver- P. B., Lebensversicherung, 2. Aufl., Wiesbaden 1987.
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