Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben oder Gesundheit die Versicherung abgeschlossen wird. Die versicherte Person gibt es nur im Bereich der Personenversicherungen, also dort, wo im Schadensfall eine ganz bestimmte Person betroffen ist. Dies ist beispielsweise bei der Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder auch der Arbeitslosenversicherung der Fall. Stirbt die versicherte Person, erlebt sie den Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer, oder wird sie berufs- bzw. erwerbsunfähig, dann wird die jeweilige Versicherungsleistung fällig.
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