Sie ist identisch mit der Laufzeit der Versicherung. Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und -ablauf oder Vertragsbeginn bis zum Eintritt des Versicherungsfalls beispielsweise bei Tod des Versicherten. Üblicherweise laufen Versicherungsverträge ein Jahr lang - auf längere Zeitspannen sollten sich Versicherte nicht einlassen. Die Laufzeit von einem Jahr ist deshalb empfehlenswert, da ein Wechsel zu einem anderen Versicherer, zum Beispiel aufgrund niedrigerer Prämien, dann leichter ist und mit dem Ende der einjährigen Versicherungsperiode einfach vollzogen werden kann. Der Versicherungsvertrag verlängert sich mit Ablauf der Versicherungsdauer um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wurde.
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