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Versicherungsbetrug

(Versicherungsmissbrauch) im weiteren Sinn die durch Täuschung verursachte Schädigung des Vermögens einer Versicherungsunternehmung in Bereicherungsabsicht des Täters (Betrug, § 263 StGB). Im engeren Sinn bezeichnet der Begriff einen Straftatbestand im Vorfeld des Betrugs (§ 265 StGB), mit dem. das Inbrandsetzen einer gegen Feuer versicherten Sache in betrügerischer Absicht (Brandversicherungsbetrug) oder das Versenken bzw. Strandenlassen eines Schiffes (Schiffsversicherungsbetrug) unter Strafe gestellt wird. Der Tatbestand des § 265 StGB ist mit dem Inbrandsetzen der versicherten Sache erfüllt, der allgemeine Betrugstatbestand im Versuchsstadium erst mit der Übermittlung der Schadensanzeige an die Versicherung. Zur Wirtschaftskriminalität gehört der Versicherungsbetrug nur, soweit die vorwerfbare Handlung Teil eines Betriebsprozesses ist. Wegen Versicherungsbetrugs im Sinne von § 265 StGB Verurteilte 1980/89 Quelle: Statistisches Bundesamt, Rechtspflege, Reihe 3, Strafverfolgung, Stuttgart, Mainz 1981/91. Arten der Tatausführung sind beim allgemeinen Versicherungsmissbrauch die betrügerische Vertragsgestaltung (z. B. Täuschung über den Wert der zu versichernden Sache), das betrügerische Deklarieren eines Schadenfalls als Versicherungsfall (z. B. das Vortäuschen eines Einbruchs), das betrügerische Herbeiführen eines Schadenfalls zur Vortäuschung eines Versicherungsfalls (z.B. das Inbrandsetzen eines Lagers) und die betrügerische Schadensliquidation bei einem Versicherungsfall (z. B. die Angabe von Waren als gestohlen, die gar nicht vorhanden waren). Versicherungsbetrug kommt in allen Sparten der Versicherung vor, als wirtschaftskriminelle Handlung vor allem in der Brand-, Betriebsunterbrechungs-, Inventar-, Haftpflicht- und Transportversicherung.             Literatur: Geerds, E, Zur sozialen Problematik des Versicherungsmissbrauchs, in: Die Versicherungsrundschau, 39. Jg. (1984), Heft 3/4, S. 94 ff.    

Ein Versicherungsbetrug liegt vor, wenn ein Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall in betrügerischer Absicht vorsätzlich herbeiführt. Am meisten betroffen vom Versicherungsbetrug sind nach Aussagen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft die Sparten Auto-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung. Die Schadenssumme durch Versicherungsbetrug wird auf über 2,5 Milliarden Euro jährlich geschätzt.

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