Der Versicherte informiert die Versicherungsgesellschaft über einen eingetretenen Schaden. Am besten geschieht dies unverzüglich und zwar als Brief oder Fax. Versicherungssparten wie Feuerversicherung, Einbruchdiebstahl-Versicherung und Reisegepäckversicherung fordern zusätzlich eine polizeiliche Anzeige und deren Durchschrift zur Schadensanzeige. Damit soll die Strafverfolgung der Täter beschleunigt werden. Aber es soll auch erschwert werden, einen Versicherungsfall vorzutäuschen.
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