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Feuerversicherung

Feuerversicherung Die Huber AG hat natürlich eine Feuerversicherung abgeschlossen. Denn ist es auszuschließen, dass - aus welchen Gründen auch immer - einmal ein Feuer bei der Huber AG ausbricht und die ganze Fabrik abbrennt? Ohne eine Feuerversicherung wäre die Firma dann ruiniert. Bei der Feuerversicherung muss man unbedingt zwei rechtlich selbstständige Verträge unterscheiden: die Feuerversicherung sowie die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Mit der ersten Form ist das Unternehmen gegen Brand. Blitz, Explosion und abstürzende bemannte Flugkörper versichert, und sie deckt den entstandenen Sachschaden (also z. 13. den Wert der abgebrannten Fabrikhalle von 2 Mio. €). Die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung deckt die Ertragseinbuße der Huber AG, wenn das Feuer zu einer Betriebsunterbrechung geführt hat. Die Huber AG kann ihre Feuer-Deckung noch erweitern. Bei Abschluss von Extended Coverage (FC) werden außergewöhnliche Gefahren wie z. B. Schäden durch innere Unruhen oder durch böswillige Beschädigung zusätzlich versichert.

  Versicherungszweig, der Versicherungsschutz gegen die Zerstörung und Beschädigung von Sachen durch Brand, Explosion oder Blitzschlag sowie gegen Schäden aufgrund des Aufpralls oder Absturzes eines be- mannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung gewährt. Nicht jeder Feuerschaden führt zur Entschädigungspflicht des Versicherers, sondern nur ein solcher, der als Brand (Schadenfeuer) angesehen wird (z.B. keine Seng- oder Glimmschäden). Als Versicherungswert kommen sowohl Zeit- als auch Neuwert (Neuwertversicherung) in Betracht. Bei der sog. gleitenden Neuwertversicherung wird die Gefahr der Unterversicherung (Versicherung) dadurch ausgeschlossen, dass für das Gebäude der Neubauwert von 1914 bei Vertragsabschluss als Basis festgelegt und die Prämie über die sog. Prämienrichtzahl (1914 = 100) an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Die Feuerversicherung kann in die Industrie-Feuerversicherung, die landwirtschaftliche Feuerversicherung und die sog. Feuerversicherung des einfachen Geschäfts (Hausrat, Wohngebäude) untergliedert werden. Enge Verbindungen zur Feuerversicherung weist die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Ver- sicherung auf, die seit 1955 über eigene Versicherungsbedingungen verfügt und somit gemeinsam mit weiteren Betriebsunterbrechungsversicherungen (technische Versicherungen) - auch als eigenständiger Versicherungszweig angesehen werden kann. Sie versichert Ertragsausfälle aufgrund von Betriebsunterbrechungen, die durch Feuerschäden verursacht wurden.          

Durch eine Feuerversicherung sind versichert: Schäden, die verursacht sind durch Brand, Blitzschlag (nur bei direktem Übergang in die versicherte Sache), Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung, sowie Löschen, Niederreissen oder Ausräumen als Folge eines dieser Ereignisse. Dabei entschädigt die Versicherung für versicherte Sachen, die bei diesen Gefahren zerstört oder beschädigt wurden. Ebenso ersetzt sie sowohl Aufwendungen des Versicherungsnehmers zur Abwendung oder Minderung des Schadens als auch Kosten, die bei der Feststellung der Schäden entstehen. Nicht versichert sind dagegen: Brandschäden, die bei der Bearbeitung von Sachen mit Feuer oder Wärme entstanden sind oder wenn sie dem zu sonstigen Zwecken ausgesetzt waren; Sengschäden, die nicht durch die versicherten Gefahren ausgelöst wurden; Blitzschäden an elektrischen Einrichtungen, wenn der Blitz nicht direkt in sie eingeschlagen hat. Ebenso wenig deckt die Feuerversicherung Schäden, die durch Erdbeben, Krieg und innere Unruhen, Kernenergie oder unbemannte Flugkörper ausgelöst werden.

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