Unterversicherung (Ggs. Überversicherung) ist dann gegeben, wenn die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarte Versicherungssumme kleiner als der Wert aller versicherten Sachen ist. Sie führt normalerweise dazu, dass der Versicherer die Entschädigungssumme kürzt. Beispiel: Der Hausrat Peter Schlaumanns ist 50.000 € wert, aber nur mit 25.000 € versichert. Jörg Munter bricht nun in Schlaumanns 100 qm großes Haus ein. Er entwendet Sachen im Wert von 5.000 €. Die Versicherung muss nur 50% des Schadens ersetzen, also 2.500 €. Dieser Betrag errechnet sich aus dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert, in diesem Beispiel also von 25.000 € zu 50.000 € mal dem Schaden –das ergibt 2.500 €.
Ein Begriff der Gebäude- und Hausratversicherung. Bei Unterversicherung gehen die Versicherungen davon aus, dass der Hausrat eigentlich mehr wert ist als die Summe, mit der er versichert ist. Die Versicherungssumme ist dann geringer als der (Neu-) Wert aller versicherten Sachen. Dies führt zu Entschädigungskürzungen. Deswegen bieten die Versicherer für die Berechnung der Versicherungssumme eine Faustregel: pro Quadratmeter Wohnfläche 600 Euro. Sie müssen die Grösse Ihrer Wohnung mit 600 multiplizieren und erhalten Ihre Versicherungssumme. Beispiel Unterversicherung Der tatsächliche Wert des Hausrats beträgt 30 000 Euro, er wird aber nur für 15 000 Euro versichert. Durch einen Brand entsteht nun ein Schaden von 15 000 Euro. Die Versicherung erstattet dann nur 7 500 Euro, also die Hälfte des Schadens, weil der Hausrat nur zur Hälfte versichert war. Übrigens: Die Versicherungsgesellschaft darf beim Verdacht der Unterversicherung einen Vertreter zur Bewertung schicken. Der Kunde muss ihn in die Wohnung lassen. Der Vertreter darf aber nur allgemein bewerten und nicht in Schränken oder Schubladen schnüffeln. Der Vorteil: Wenn man sich nach dieser Regel versichert, garantieren die Gesellschaften eine Erstattung ohne Abzug. Liegt man darunter - z. B. bei 50 m2 mit einer Versicherungssumme von nur 15 000 Euro (das entspricht dem Wert eines m2 von 300 Euro) -, behaupten die Versicherungen gern, ihr Kunde sei unterversichert. In der Gebäudeversicherung erreicht man den Unterversicherungsverzicht am ehesten, wenn man den Wert des zu versichernden Gebäudes anhand eines Fragebogens ermitteln lässt.
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