Die Versicherungssumme ist der im Versicherungsvertrag vereinbarte Betrag. Beispiel Hausratversicherung: Diese Versicherungssumme darf den Wert des versicherten Hausrats nicht übersteigen. Ist die Versicherungssumme erheblich höher als der tatsächliche Versicherungswert, kann jeder Vertragspartner die Herabsetzung der Versicherungssumme und, damit verbunden, der Versicherungsprämie verlangen. Ist die Überversicherung vom Versicherungsnehmer allerdings abgeschlossen worden, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, kann die Versicherung vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Der Versicherungsgesellschaft stehen dann die schon gezahlten Versicherungsprämien zu. Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Versicherungswert - eine so genannte Unterversicherung -, haftet der Versicherer grundsätzlich nur in einem entsprechenden Verhältnis.
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