Der Vertrag besteht aus dem Antragsformular, dem Versicherungsschein, den Verbraucherinformationen, den Versicherungsbedingungen und eventuell weiteren Schriftstücken, in denen der Versicherungsschutz definiert ist. Vertragspartner eines Versicherungsvertrages sind die Versicherung und der Versicherungsnehmer. Der Versicherer übernimmt gegen eine bestimmte Geldsumme die Gefahr eines eventuell auftretenden Personen- oder Sachschadens. Möglich ist auch die Versicherung für fremde Rechnung, also zugunsten einer dritten Person. Der Versicherer gibt gegenüber dem Versicherten ein Leistungsversprechen für die Zukunft ab, für den so genannten Versicherungsfall. Der Versicherer ist eine juristische Person des Privatrechtes und entweder als Aktiengesellschaft oder als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) organisiert. Diese beiden möglichen Organisationsformen sind vom Gesetzgeber festgelegt. Der Versicherungsvertrag an sich ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, der mit einem Garantievertrag oder einer Ausfallbürgschaft zu vergleichen ist.
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