Versicherungspolice
oder Versicherungspolice.
Police oder Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer. Die Versicherungsgesellschaften sind dazu verpflichtet, dem Versicherten diese Urkunde auszuhändigen. Der Versicherungsschein ist dann der Beweis dafür, dass ein Versicherungsverhältnis besteht. Erst wenn der Versicherungskunde den Versicherungsschein in Händen hält, gilt ein Versicherungsvertrag als abgeschlossen. Das bedeutet: Zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Zeitpunkt der Zustellung des Vertrages besteht kein Versicherungsschutz. Der Rechtszustand kann mit einer vorläufigen Deckung festgeschrieben werden. Versicherungen sind dazu verpflichtet, dem Versicherungsnehmer Antragsdurchschriften und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen auszuhändigen, damit der Versicherungsnehmer sich über Art und Umfang der Versicherung und über seine Rechte und Pflichten informieren kann.
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