Versicherungspolice/Police Hier steht nicht die Police von New York City zur Debatte. Es gilt vielmehr: Kommt ein Versicherungsvertrag zwischen einem Versicherungsunternehmen und seinem Kunden, dem Versicherungsnehmer, zustande, dann muss der Versicherer eine Police/einen Versicherungsschein ausfertigen. In dieser Urkunde sind die wesentlichen Vertragsvereinbarungen enthalten.
Insurance Policy, Police d’Assurance, Versicherungsschein
Unterzeichnete Beweisurkunde vom Versicherer über den Abschluß eines Versicherungsvertrages. In der dem Versicherungsnehmer auszuhändigenden Ausfertigung muß der relevante Vertragsinhalt mit allen über die Allgemeinen Versicherungsbedingungen hinausgehenden Vereinbarungen enthalten sein. Auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen selbst kann lediglich verwiesen werden. Eine Einzelpolice, die von einem Versicherer aufgrund eines Rahmenversicherungsvertrages ausgestellt wird, wird als Versicherungszertifikat bezeichnet. Eine Versicherungspolice nach den Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen (ADS) kann, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, stets als Beweisurkunde, Schuldschein und Legitimationspapier verwendet werden.
Von einem Versicherer ausgestellte und unterschriebene Urkunde über den Abschluss eines Versicherungsvertrages; sie enthält den gesamten Vertragsinhalt. Eine solche Beweisurkunde kann als Einzelpolice oder als Generalpolice ausgestellt werden.
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