Privatrecht Im Privatrecht werden die rechtlichen Beziehungen der einzelnen Menschen zueinander sowie die Verhältnisse der privatrechtlichen Gesellschaften und Verbände geregelt. Beispiele für Gesetze des Privatrechts: das BGB, das HOB, die Nebengesetze wie das AktG, das GmbHG, das Scheck- und das Wechselgesetz.
regelt im Unterschied zum öffentlichen Recht die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen (natürliche und juristische Personen). Dabei gilt das Prinzip der Gleichordnung. Zum Privatrecht gehören beispielsweise BGB, HGB, AktG, GmbHG.
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