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Privatplazierung

Engl.: private placement; Form der Wertpapieremission, wobei der Kreis der angesprochenen Anleger eng gefaßt ist; die Stückelung der Papiere ist größer als bei der öffentlichen Emission; es erfolgt normalerweise auch keine Börsennotierung. Bezeichnung für ein Plazierungsverfahren, das
(a) im Rahmen einer Selbstemission praktiziert wird,
(b) im Rahmen einer Fremdemission die Titel -abweichend von den Usancen- nicht öffentlich zur Zeichnung aufgelegt werden. Die Titel werden in diesem Fall durch das Emissionskonsortium lediglich einem ausgewählten Kreis von institutionellen Anlegern und/oder der Privatkundschaft zur Zeichnung angeboten. Ein Sekundärmarkt wird u.U. nicht aufgebaut, da die Investoren am Investment in diese Titel im Regelfall bis zum Laufzeitende interessiert sind. Im Fall einer vorzeitig notwendigen Desinvestition kann zumeist ein Markt gestellt werden.

Anleihen oder Aktien, die bei der Emission nur einem begrenzten Kreis meist institutioneller Investoren angeboten werden. Privatplazierungen werden i. d. R. nicht an einer Wertpapierbörse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt. Die eingeschränkte Marktfähigkeit wird bei Anleihen generell durch eine im Vergleich zu einer  öffentlichen Anleihe höhere Verzinsung ausgeglichen.  

Selbstemission

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