Antrag auf Erwerb von Effekten im Rahmen einer Emission.
Die Abgabe eines Gebots für den Kauf eines neuen Wertpapiers, zum Beispiel einer neuen Aktie, bei einer Emission nennt man Zeichnung, denn der Kaufinteressent/Anleger verpflichtet sich durch schriftliche Erklärung, einen bestimmten Betrag der neuen Aktien abzunehmen.
Zeichnung bedeutet den Kauf eines Wertpapiers, der nicht durch einen Börsenauftrag getätigt wird, sondern in Rahmen einer Emission bzw. Umplatzierung.
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