schriftliche Verpflichtung gegenüber einer Bank, neu zu emittierende Wertpapiere gegen einen bestimmten Betrag zu übernehmen.
1. Auch: unterzeichnen. Leistung von Unterschriften im Bankverkehr; werden bei der Bank hinterlegt.
2. Auch: subskribieren. Im Wertpapieremissionsgeschäft schriftliche Verpflichtungserklärung einer Bank oder Wertpapierfirma, bei neu emittierten Wertpapieren einen bestimmten Anteil - evtl. Quote - fest auf eigene Rechnung zu übernehmen.
3. Verpflichtung des Publikums zum Erwerb neu emittierter Wertpapiere bei einer Bank als Zeichnungsstelle. Erfolgt schriftlich durch Zeichnungsschein auf Grund der Zeichnungsbedingungen.
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