Sammelbegriff für festverzinsliche, langfristige Schuldverschreibungen. Anleihen werden sowohl von der öffentlichen Hand als auch von privaten Unternehmen zu Finanzierungszwecken ausgegeben.
Über die Emission von Anleihen können Unternehmen, aber auch die öffentliche Hand langfristiges Fremdkapital über Wertpapierbörsen aufnehmen, weshalb die Anleihefinanzierung der langfristigen Kreditfinanzierung zugeordnet wird. Da die Anleihefinanzierung durch ein hohes Emissionsvolumen gekennzeichnet ist, wird der zu akquirierende Gesamtbetrag der Anleiheemission in Teilschuldverschreibungen zerlegt, die an der Börse gehandelt werden. Aus Anlegerschutzgründen unterliegen die Emittenten hohen Bonitätsanforderungen, deren formale Einhaltung von den Börsenzulassungsstellen überprüft wird. Darüber hinaus gibt der zentrale Kapitalmarktausschuss Empfehlungen über die Ausgestaltung der Anleiheemission privater Unternehmen ab. Die emissionsbegleitenden Banken sichern ihre Emissionskredite i.d.R. durch den Erhalt erstklassiger Kreditsicherheiten ab. Die Rechte der Anleihegläubiger (Obligationäre) können aus den Anleihekonditionen entnommen werden, die in einem Anleiheprospekt dokumentiert werden.
Eine Anleihe ist ein Wertpapier über eine Forderung mit festem Zinssatz (Obligation).
Synonyme Begriffe sind: loan, bond, Schuldverschreibung, Obligation, Rentenwert, festverzinsliches Wertpapier)
Instrument der langfristigen Kreditfinanzierung. Eine Anleihe lautet über einen Gesamtbetrag und wird in Teilschuldverschreibungen zerlegt und verbrieft. Teilschuldverschreibungen sind Inhaber- oder Orderpapiere (Wertpapiere), wobei heute die Ausgabe von Inhaberpapieren vorherrscht.
Anleihegläubiger (Obligationäre) haben das Recht auf Rückzahlung des ausgewiesenen Anleihebetrages sowie einer festgelegten Verzinsung. Die Laufdauer von Schuldverschreibungen mit Endfälligkeit schwankt ? entsprechend den Bedürfnissen der Emittenten und der aktuellen Kapitalmarktlage ? zwischen 5 und 30 Jahren. Daneben gibt es Anleihen, die im Emissionszeitpunkt ohne Endfälligkeit ausgestattet werden (keine Tilgungsverpflichtung), sog. ewige Anleihen:
- mit Recht zum Tausch in eine Anleihe mit fester Laufzeit (Undated FRN),
- ohne Umtauschrecht in Anleihen mit fester Laufzeit (Perpetual FRN; Floating Rate Notes).
Die Emittentin hat i. d. R. Kündigungsrecht, welches dem Obligationär nur selten eingeräumt wird ( Degussa-Klausel).
Auch die Form der Tilgung (Gesamttilgung am Ende der Laufzeit, Ratentilgung in den verschiedenen Varianten) wird zum Zeitpunkt der Emission festgelegt. Diese und weitere Merkmale kennzeichnen die Anleihe-Ausstattung. Ihre qualitative Ausgestaltung ist einerseits für die Placierungschance, andererseits für die Höhe der einmaligen und laufenden Kosten sowie die Liquiditätsbelastung des Emittenten entscheidend.
Nach der Person des Emittenten werden unterschieden:
(1) Anleihen der öffentlichen Hand
Hierbei handelt es sich im einzelnen um Kassenobligationen, verzinsliche Schatzanweisungen und Schuldbuchforderungen des Bundes, der Länder und Gemeinden, von Bahn, Post und öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden.
(2) Bankschuldverschreibungen
(a) Pfandbriefe und Kommunalobligationen der Realkreditinstitute;
(b) Schuldverschreibungen von Spezialkreditinstituten (AKA-Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH, Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung, Deutsche Genossenschaftsbank, Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank, Industriekreditbank AG-Deutsche Industriebank, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Landwirtschaftliche Rentenbank, Deutsche Ausgleichsbank, Bausparkassen). Zur Besicherung sind Grundpfandrechte, Bürgschaften der öffentlichen Hand und Patronatserklärungen üblich. Erfolgt keine Besicherung, so wird die Anleihe i. d. R. zumindest mit Negativklausel versehen. Das Kündigungsrecht kann sich die Anleihegläubigerin nach Fristablauf ex Emissionsdatum einräumen lassen, wobei sie zumeist den Obligationären nach Kündigung das Recht zum Umtausch in niedrigerverzinsliche Teilschuldverschreibungen gewährt (Konversion).
Die Tilgungsmodalitäten haben grundsätzlich zwei unterschiedliche Ausprägungsformen: Gesamttilgung am Ende der Laufzeit, Ratentilgung in den verschiedenen Varianten.
Ein durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen am Kapitalmarkt aufgenommener langfristiger Kredit. Die Begebung einer Anleihe bedarf in der Bundesrepublik der staatlichen Genehmigung (vgl. § 795 BGB). Bei der Entscheidung über die Genehmigung, die der Bundesminister für Finanzen trifft, werden die Bonität des Schuldners und die Aufnahmefähigkeit des Kapitalmarkts berücksichtigt. Aufgrund der geforderten Sicherheiten und vorgeschriebenen Mindesthöhen der Emissionkommt eine Anleihe als Finanzierungsmittel nur für große Unternehmen (Industrieobligationen), Realkreditinstitute und öffentliche Stellen (Gebietskörperschaften, Bundesbahn, Bundespost) in Frage. Vor der Emission ist die Ausstattungder Anleihe festzulegen. Zur Ausstattungzählt man neben dem Gesamtbetrag und der Stückelung der Anleihe die Zinskonditionen (der Nominalzinssatz und der sich im Zusammenhang mitdem Ausgabekurs ergebende Effektivzinssatz, die Häufigkeit derZinszahlung, in der Regel halbjährlich) und die Tilgungs und Kündigungsmodalitäten (Tilgung). DieVerzinsung orientiert sich am Kapitalmarktzins zum Zeitpunkt derEmission. Sie kann wenn vereinbartnach einigen Jahren vom Anleiheschuldner den geänderten Kapitalmarktbedingungen angepaßt werden. (Konversion).
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: (engl. Bond) Langfristige Kreditaufnahme am Kapitalmarkt durch Schuldverschreibung.
Staatsanleihen sind beispielsweise die Sammelbezeichnung für Anleihen der öffentlichen Hand und ein wichtiges Mittel zur Finanzierung der Staatsverschuldung. >Bond
langfristiger Kredit, der durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen am Kapitalmarkt aufgenommen wird. Die Bedeutung der Anleihen liegt darin, dass ein Kreditnehmer grosse Kreditsummen, die eine einzelne Bank nicht einräumen kann oder wegen des damit verbundenen Risikos nicht einräumen will, von vielen einzelnen Gläubigern aufnehmen kann. Die insgesamt benötigte Kreditsumme wird in marktgängiger Stückelung auf einzelne Stücke, die man deshalb als Teilschuldverschreibungen bezeichnet, aufgeteilt. Neben der Aufnahmemöglichkeit grosser Kreditsummen liegt der Vorteil der Inhaberschuldverschreibungen in der Abstimmung der Überlassungsdauer zwischen Gläubigern und Schuldner. Zwar kann der jeweilige Gläubiger die Teilschuldverschreibung im Normalfall nicht kündigen, doch kann er für sich persönlich das Kreditverhältnis vorzeitig vor der Fälligkeit durch Verkauf seiner Teilschuldverschreibung an einen anderen Geläubiger beenden. Voraussetzung für die Begebung sind eine langfristig zweifelsfreie Bonität und eine bestimmte Mindestgrösse des Schuldners. Zum einen werden Anleihen in der Regel ohne Sicherheiten begeben, zum anderen beläuft sich der Anleihebetrag in der Praxis haurig auf bis zu 250 Mio. DM, bei Bundesanleihen auf mehrere Mrd. DM. Anleihen kommen deshalb nur für staatliche Institutionen (Bund, Länder, Bundesbahn, Bundespost und sonstige Sondervermögen des Bundes, Staatsschuldenformen), supranationale Institutionen (z.B. Weltbank, Europäische Investitionsbank [EIB]), Kreditinstitute (z.B. durch Pfandbriefe und Kommunalobligationen, die bestimmten gesetzlichen Deckungsvorschriften unterliegen) sowie grosse Unternehmen, meist in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (Industrieobligationen sowie die Sonderformen der Optionsanleihe, Wandel- und Gewinnschuldverschreibung) in Betracht. Vor der Emission, die entweder direkt vom Emittenten oder indirekt durch Einschaltung eines Bankenkonsortiums vorgenommen werden kann, müssen die Bedingungen der Anleihe festgelegt werden. Eine herkömmliche festverzinsliche Anleihe (straight bond) weist folgende Elemente auf: (1) Höhe und Stückelung: Der Anleihebetrag bestimmt sich jeweils durch den Finanzierungsbedarf und die Aufnahmefähigkeit des Kapitalmarktes. Die Anleihe wird in untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag meist zwischen 100 DM und 100000 DM eingeteilt, wobei i. d. R. mehrere Stückelungen gewählt werden. Man druckt jene als Wertpapier aus (effektive Stücke), wobei der Kapitalbetrag (Mantel) und die Zinsscheine (Bogen) in getrennten Urkunden verbrieft sind. Aufgrund der Möglichkeiten zur Girosammelverwahrung (Depotgeschäft) werden Anleihen häufig nur in einer Sammelurkunde oder bei Emissionen staatlicher Institutionen in Wertrechtsanleihen verbrieft. (2) Ausgabepreis: Der Ausgabepreis und der Kurs während er Laufzeit werden in Prozent des Nennwertes angegeben. In der Regel legt man den Ausgabepreis auf oder um 100% (pari) fest. (3) Verzinsung: Für die gesamte Laufzeit steht den Gläubigern ein fester Nominalzins zu, der halbjährlich oder jährlich nachträglich zu zahlen ist. Bei einem Verkauf von Teilschuldverschreibungen zwischen zwei Zinsterminen erhält der Käufer einen Zinsanspruch (Stückzinsen), der anteilig dem Verkäufer zusteht, weshalb der Betrag vom Käufer erstattet werden muss. Der Effektivzins bzw. die Rendite errechnet sich aus Nominalzins, Marktpreis, Tilgungsbetrag und Restlaufzeit einer Anleihe. (4) Laufzeit und Tilgung: Die Laufzeit einer Anleihe beträgt in Deutschland bis zu zehn, unter günstigen Marktbedingungen auch mehr Jahre. Die Rückzahlung durch den Schuldner erfolgt i.d.R. entweder zu einem festgesetzten Termin in einem Betrag zum Nennwert oder durch Rückzahlung einzelner Anleiheserien zu bestimmten Terminen (nach einem festen Plan oder durch Auslosung). Mit der Entstehung von Finanzinnova- tionen zunächst in den USA und am Eurokapitalmarkt seit Beginn der 80er Jahre gelangten Anleiheformen zu grosser Bedeutung, bei denen diese grundlegenden Elemente variiert werden. Bei zinsvariablen Anleihen wird der Nominalzins in festgelegten Zeitab ständen der Marktentwicklung angepasst, bei Nullkupon-Anleihen werden die Zinsen thesauriert und erst bei Fälligkeit zusammen mit dem Kapitalbetrag ausgezahlt; der Ausgabepreis ist entsprechend niedrig. Bei in- dexierten Anleihen hängen Zins oder Tilgung durch Optionen von der Wertentwicklung eines anderen Finanzinstrumentes ab, bei Doppelwährungsanleihen erfolgt die Rückzahlung in einer anderen Währung. Auch Optionsanleihen und Wandelschuldverschreibungen, z.T. mit neuartigen Bezugsund Umtauschrechten, gewannen an Gewicht. Im Mai 1985 liess die Deutsche Bundesbank wichtige neue Anleiheformen auch am deutschen Kapitalmarkt zu. Anleihen können als öffentliche Anleihen oder im Wege der Privatplazierung begeben werden. Wenn Nachrangigkeit vereinbart ist, werden sie den eigenkapitalähnlichen Mitteln eines Schuldners zugerechnet. Emissionen am Eurokapitalmarkt sind mit Kündigungsklauseln, Negativerklärungen sowie force majeure clauses ausgestattet. Durch den Trend zur Securitisation haben sich Medium Term Notes und sonstige Euronotes herausgebildet, die sich nur noch in einzelnen Merkmalen von einer Anleihe unterscheiden. Die Emissionstätigkeit an den nationalen und internationalen Kapitalmärkten ist seit 1980 stark angestiegen. Staatliche Emittenten bilden dabei die bedeutendste Gruppe von Deutschland stieg das Volumen umlaufender festverzinslicher Wertpapiere von 1980 bis 1990 um über das Zweieinhalbfache auf 1682,2 Mrd. EUR.
Literatur: Fabozzi, F.]. (Hrsg.), The Handbook of Fixed Income Securities, 3. Aufl., Homewood, 111. 1991. Harter/Franke/Hogrefe/Seger, Wertpapiere in Theorie und Praxis, 3. Aufl., Stuttgart 1990. Löffler, A.-]., Anleihen, Bern 1987. Mason, R., Innova- tions in the Structure of International Securities, London 1986. Wöhe, G./Bilstein, J., Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl., München 1991, S. 151 f.
Anleihen sind ein Instrument der langfristigen Kreditfinanzierung, die am Kapitalmarkt erfolgt. Eine Anleihe wird in Teilschuldverschreibungan in marktgängiger Stückelung ausgegeben. Anleihen sind festverzinsliche Wertpapiere und werden deshalb auch als Rentenpapiere bezeichnet. Die von den Unternehmungen ausgegebenen Anleihen werden Industrieobligationen genannt. Anleihen sind im Gegensatz zu den Aktien Gläubigerpapiere. Bei einem Gläubigerpapier wird der Erwerber im Gegensatz zum Teilhaberpapier nicht Gesellschafter der ausgebenden Unternehmung, sondern er wird Gläubiger der emittierenden Unternehmung. Anleihen sind also Geldanlagen, Aktien sind dagegen Sachanlagen.
Anleihen werden meist unter pari, also mit einem Disagio, emittiert. Die Stücke bestehen wie bei den Aktien aus dem Mantel und dem Couponbogen. Die Verzinsung erfolgt jährlich oder halbjährlich. Die Rückzahlung erfolgt regelmäßig zu pari, also zum Nennwert, selten über pari.
Sammelbegriff für festverzinsliche, langfristige Schuldverschreibungen, die sowohl von der öffentlichen Hand (also von Bund, Ländern, Gemeinden und bundeseigenen Unternehmen wie Bundesbahn und Bundespost) als auch von privaten Unternehmen (Industrieobligationen) zur Finanzierung von Investitionsvorhaben ausgegeben werden. Rentenwerte.
- Staatsverschuldung
Anleihen sind langfristige Kreditaufnahmen am Kapitalmarkt durch den Staat, öffentliche Körperschaften, Grundkreditanstalten oder Wirtschaftsunternehmen. Hierzu gehören Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Obligationen, Zerobonds. Der Gesamtbetrag einer Anleihe ist in Teilbeträge gestückelt (Teilschuldverschreibung). Der kleinste Teilbetrag ist DM 100,—. Der Verkauf erfolgt über Banken und Sparkassen. Man unterscheidet öffentliche Anleihen (z. B. Bund, Bundespost, Bundesbahn, Länder, Kommunen), Industrieanleihen (auch Industrieobligationen genannt) und Anleihen von Hypothekenbanken oder öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten (z. B. Pfandbriefe und Kommunalobligationen).
Anleihezinsen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG).
Siehe auch: Deutsche Renten
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