In Deutschland Hauptträger der mittel-und langfristigen Außenhandelsfinanzierung. Zu ihnen gehören die AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG). Während die Geschäftstätigkeit der AKA auf die Kreditgewährung bei Exportgeschäften beschränkt ist, erfüllt die KfW neben der Bereitstellung von langfristigen Außenhandelskrediten und der Mitfinanzierung von Auslandsprojekten auch umfangreiche inländische Finanzierungsaufgaben. Beide unterscheiden Bestellerkredite bzw. Finanzkredite und Lieferantenkredite. Bei ersteren erfolgt die Kreditanbahnung zunächst durch einen Exporteur und die Kreditabwicklung nach einwandfreier Lieferung unmittelbar zwischen Importeur und Spezialkreditinstitut, wobei der Exporteur lediglich eine gewisse Mithaftung trägt. Beim Lieferantenkredit ist der Exporteur Kreditnehmer, so daß der Lieferantenkredit im engeren Sinne zwischen Exporteur und Importeur weiterhin unmittelbar eingeräumt und abgewickelt wird. In vielen Fällen werden Mischfinanzierungen angestrebt, bei denen verschiedene Kreditarten von AKA und KfW und anderen Kapitalquellen miteinander kombiniert werden. Insbesondere bei großen Auslandsprojekten und Joint Ventures oder Direktinvestitionen wird die 1962 gegründete DEG tätig. Ihr Leistungsprogramm beinhaltet die Gewährung langfristiger Kredite mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Jahren, die durch Auslandsvermögen abgesichert werden, die Bereitstellung von Risikokapital für das Auslandsprojekt für einen begrenzten Zeitraum, die Einräumung von Garantien im Rahmen von Projektfinanzierungen, die Vermittlung von zusätzlichen nationalen, internationalen und supranationalen Finanzierungen sowie die umfangreiche Beratung auf der Basis der eigenen Länder- und Investitionserfahrung, beginnend mit der Projektplanung.
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