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Bestellerkredit

gebundener Finanzkredit, bei dem im Zuge der Kreditvergabe die Mittelverwendung (Ablösung von vorfinanzierten Krediten) definiert ist. Gebundene Finanzkredite haben z. Bestellerkredit bei Kreditvergaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie als AKA-Kredite (Plafond C) Bedeutung.

Kreditform, die im Rahmen von Exportgeschäften an ausländische Besteller (Importeure) gewährt wird. Ein Bestellerkredit ist an Lieferungen und Leistungen inländischer Exporteure gebunden und wird deshalb auch als «gebundener Finanzkredit» bezeichnet. Er ermöglicht die Bezahlung des Exporteurs und Entlastung von dessen Bilanz von langfristigen Exportforderungen und Refinanzierungsverpflichtungen. Bestellerkredite werden von der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH aus dem AKA-Kredit aus Plafond C, D oder E, der -# Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder sonstigen Banken - in der Regel unter Bundesdeckung in Form einer Finanzkreditdeckung - gewährt. Ihre Auszahlung erfolgt bei Absicherung durch eine Finanzkreditdeckung in der Regel bei Lieferung und Leistung und direkt an den inländischen Exporteur.

Form langfristiger Aussenhandelsfinanzierung. Es handelt sich um Kredite an ausländische Importeure (Besteller) zur Bezahlung der von inländischen Exporteurengelieferten Güter(Einkaufsfinanzierung). Wegen der strengen Bindung an den Kauf der exportierten Güter auch gebundener oder liefergebundener Finanzkredit genannt. Dass der Bestellerkredit, obwohl von Banken an Importeure als Käufer gewährt, zu den Exportkrediten rechnet, erklärt sich aus seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltung. Die durch ihn erfolgende unmittelbare Finanzierung eines Exportgeschäfts geschieht i. d. R. durch eine Bank im Lande des Exporteurs, bei grossvolumi-gen Geschäften auch durch internationale Banken in Drittländern. Das zu Grunde liegende kreditäre Rechtsverhältnis besteht zwischen der Kreditgebenden Bank und dem Kredit nehmenden ausländischen Käufer. Der inländische Exporteur ist hieran eng beteiligt: So kommt der Kredit häufig auf seine Initiative hin und durch seine Vermittlung zu Stande; zudem ist vielfach auch Mithaftung des Exporteurs und meist auch vorgesehen, dass der Kreditbetrag unmittelbar an den Exporteur ausgezahlt wird und dadurch die Rückzahlungspflicht des Bestellers eintritt.

Der Bestellerkredit umfasst die an ein bestimmtes Exportgeschäft gebundene Kreditgewährung einer (i.A. im Land des Exporteurs ansässigen) Bank an den Importeur (in seiner Eigenschaft als Bestel-ler/Käufer). Bestellerkredite werden von der kreditgewährenden (Exporteur-)Bank i.A. nicht an den Kreditschuldner (Importeur, Besteller) ausgezahlt, sondern an den Exporteur auf Grundlage vorzule-gender Bestätigungen über erfolgte Lieferungen/Leistungen (siehe auch   Progress Payment und   pro rata-Zahlung). Bestellerkredite zählen zur Gruppe der   gebundenen Finanzkredite. Der Expor-teur haftet bei Bestellerkrediten im Rahmen der sog. Exporteurgarantie i.A. nur für Verluste in Höhe des Hertnes-Selbstbehalts und für ähnliche Sachverhalte.

Im Außenhandel üblicher, i. d. R. mittel- oder langfristiger Kredit, den ein inländisches Finanzierungsinstitut einem ausländischen Importeur (oder dessen Bank; Bank-zu-Bank-Kredit) zur Ablösung einer Exportforderung eines inländischen Exporteurs gewährt. Vgl. Kredite der AKA, Kredite der KfW, gebundene Finanzkredite. Gegensatz: Lieferantenkredit.

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