Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Drittländer

Alle Länder, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind (Gemeinsamer Zolltarif (GZT)), einschließlich der EU-assoziierten Staaten (Assoziierung) und Beitrittskandidaten (Euro-paabkommen).

Als solche werden Länder bezeichnet, die außerhalb eines zwischen zwei oder mehreren Staaten gebildeten Abkommens über wirtschaftliche Zusammenarbeit (insb. auf den Gebieten des Außenhandels und des Kapitalverkehrs) stehen. So sind aus der Sicht der Europäischen Gemeinschaft alle Staaten, die nicht EG-Mitglieder sind, Drittländer.

Vorhergehender Fachbegriff: Drittlandszoll | Nächster Fachbegriff: Drittländerhandel



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Körperschaft öffentlichen Rechts | Strategische Finanzplanung | Mittelkurs

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon