Alle Länder, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind (Gemeinsamer Zolltarif (GZT)), einschließlich der EU-assoziierten Staaten (Assoziierung) und Beitrittskandidaten (Euro-paabkommen).
Als solche werden Länder bezeichnet, die außerhalb eines zwischen zwei oder mehreren Staaten gebildeten Abkommens über wirtschaftliche Zusammenarbeit (insb. auf den Gebieten des Außenhandels und des Kapitalverkehrs) stehen. So sind aus der Sicht der Europäischen Gemeinschaft alle Staaten, die nicht EG-Mitglieder sind, Drittländer.
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