finanzielle Transaktionen, denen kein Waren- oder Dienstleistungsgeschäft (Dienstleistung) zugrunde liegt, z. B. Wertpapiergeschäfte (Wertpapier).
Bezeichnung für ökonomische Transaktionen, deren Objekte Finanzaktiva sind. Die Übertragung der Finanzaktiva stellt eine Gegenleistung entweder für einen Waren- oder Dienstleistungsstrom oder für die Änderung von Forderungen und Verbindlichkeiten dar bzw. sie erfolgt unentgeltlich. Der Kapitalverkehr mit dem Ausland wird als internationaler Kapitalverkehr bezeichnet.
1. I.w.S. alle Transaktionen, die Geldkapital, vor allem langfristiges, zum Gegenstand haben.
2. I.e.S. Kapitalverkehr mit dem Ausland, internationaler Kapitalverkehr.
Siehe auch: Zahlungsverkehr
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