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Transaktion

Durchführung eines Leistungsaustauschs oder Kaufs. Transaktionskosten mit einer Transaktion verbundene Kosten. Transaktionskosten lassen sich unterscheiden in:
1. Informationskosten,
2. Vereinbarungskosten,
3. Kontrollkosten und
4. Anpassungskosten.
Ausgehend von der Annahme, dass es keine wirtschaftlichen Aktivitäten ohne Transaktionskosten geben kann, hat sich ein moderner Zweig der Wirtschaftstheorie entwickelt, der Transaktionskostenansatz, der nach den (optimalen) Entscheidungsmechanismen fragt, die die geringsten Transaktionskosten aufweisen.

Verarbeitungsschritt in der Informationsverarbeitung, der ein abgeschlossenes (Teil-) Ergebnis erzeugt. Zur Gewährleistung der Korrektheit (Integrität) und Widerspruchsfreiheit (Konsistenz) der Daten werden Veränderungen an einer Datenbank oft erst bei vollständig durchgeführter Transaktion dauerhaft gespeichert. Tritt während der Verarbeitung dieses Schritts dagegen ein Fehler auf, bleibt der bisherige Datenbestand unverändert.

Das aus dem Lateinischen stammende Wort Transaktion bezeichnet einen bedeutenden geschäftlichen Vorfall. Auch finanzielle Vorgänge von großer Tragweite nennt man Transaktionen.

Nach Kotler/Bliemel (2001, S. 16f.) ist es Ziel des Marketing, Austauschprozesse zu erleichtem und durchzuführen. Als Transaktionen bezeichnet man einmalige, als Austauschbeziehungen dauerhafte Beziehungen zwischen den Marktpartnern. Transaktionen beziehen sich auf den Tausch von Waren und Dienstleistungen gegen andere Güter oder gegen Geld. Grundsätzlich können alle Werte als Tauschobjekte betrachtet werden, so auch Zeit, Aufmerksamkeit oder Zuneigung (Marketing, genetisches).

1. Übergang eines Wirtschaftsobjekts (Gut, Faktorleistung, Forderung) von einem —Wirtschaftssubjekt auf ein anderes. Allen Transaktionen liegen ökonomische Aktivitäten zugrunde. Im Wirtschaftskreislauf stellen die Transaktionen die Ströme dar. Man kann insb. folgende Transaktionsarten unterscheiden: (1)     Einseitige (unilaterale) und zweiseitige (bilaterale) Transaktionen. Einseitige Transaktionen sind Übertragungen von Gütern, Faktorleistungen oder Forderungen ohne Gegenleistungen (Schenkung oder Transfer). Bei zweiseitigen Transaktionen steht jedem Übergang eines Gutes, einer Faktorleistung oder einer Forderung die Übertragung eines Gutes, einer Faktorleistung oder einer Forderung als Gegenleistung gegenüber (Realtausch oder Kauf bzw. Verkauf). (2)     Leistungs- und Finanztransaktionen. Eine Leistungstransaktion liegt bei der Übertragung eines Gutes oder einer Faktorleistung gegen eine Forderung und bei der Schenkung einer Forderung vor. Leistungstransaktionen verändern den Bestand an Forderungen oder Verbindlichkeiten bei den beteiligten Wirtschaftssubjekten. Der Tausch einer Forderung gegen eine andere Forderung wird Finanztransaktion genannt. Sie ändert den Gesamtbestand an Forderungen und Verbindlichkeiten der beteiligten Wirtschaftssubjekte nicht, sondern lediglich dessen Zusammensetzung (z. B. Wertpapiere anstelle von Geld). (3)     Markttransaktionen     und unterstellte  Transaktionen. Transaktionen werden überwiegend auf Märkten abgewickelt und deshalb als Markttransaktionen (tatsächliche bzw. sichtbare Transaktionen) bezeichnet. Um zufällige Unzulänglichkeiten bei der-quantitativen Erfassung des Wirtschaftsprozesses und der Berechnung des Sozialprodukts im Rahmen der —Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung möglichst auszuschliessen, werden solche Transaktionen, die nicht auf Märkten vorgenommen werden, unterstellt (fiktive bzw. unsichtbare Transaktionen). Unterstellte Transaktionen haben nicht oder nicht in der erfassten Form stattgefunden. So kann ein Unternehmen eine Produktionsanlage an ein anderes Unternehmen verkaufen oder selbst im Produktionsprozess einsetzen. Würden nur Markttransaktionen erfasst, so wäre das Sozialprodukt vom jeweiligen Anteil der selbsterstellten Anlagen an der gesamten Produktion abhängig. Um solche Zufälligkeiten auszuschliessen, wird eine Transaktion unterstellt. Transaktionen werden grundsätzlich zu Marktpreisen bewertet (bei unterstellten Transaktionen muss häufig auch die Bewertung unterstellt werden) und auf den Zeitpunkt der Forderungsentstehung datiert. 2. in der Dialogverarbeitung eine Folge von Arbeitsschritten, die zwischen der Überführung der Datenbank von einem konsistenten Zustand in einen anderen abgewickelt werden. Angenommen, eine Transaktion besteht aus Soll- und Habenbuchungen. Kommt es z.B. nach einer Sollbuchung noch vor der entsprechenden Habenbuchung zu einem Systemabbruch, so wird der inkonsistente Datenbankzustand vom Datenbankmanagementsystem (Datenbanksystem) auf den Stand vor der Sollbuchung, also auf den Status quo ante, zurückgesetzt. Eine Transaktion ist somit die kleinste Einheit von Arbeitsschritten, die entweder vollständig oder überhaupt nicht ausgeführt wird. Von Transaktion spricht man nicht nur bei Datenbanksystemen, sondern auch bei —Transaktionsmonitoren für den —Teilhaberbetrieb.         

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