1. Verbundene Kosten oder auch Verbundkosten sind Synonyme für Gemeinkosten.
2. Verbundene Kosten sind Kosten von Kuppelprodukten, die aufgrund der technischen Eigenart der Kuppelproduktion nicht verursachungsgerecht zugeordnet werden können.
Bei der Kuppelproduktion entstehen die Kuppelprodukte gemeinsam und somit zwangsläufig auch die verbundenen Kosten.
Um diese Schwierigkeit zu überwinden siehe unter Kalkulation bei verbundener Produktion
Verbundene Kosten (engl. joint costs) werden auch echte Gemeinkosten genannt.
Es handelt sich um Kosten, die für mehrere Bezugsobjekte gemeinsam auftreten und zwar der Höhe nach unabhängig von ihrer Anzahl. Sie entfallen nur dann, wenn alle Objekte wegfallen. Z. B. sind die Kosten einer Auftragsabwicklung abtrennbare Kosten dieses Auftrags und damit des Kunden, sie sind aber verbundene Kosten der einzelnen gelieferten Artikel.
Im Kostenrechnungssystem ?Das Rechnen mit relative Einzelkosten und Deckungsbeiträgen? werden sie als ?Echte Gemeinkosten? bezeichnet.
Eine Zuordnung von Teilen der verbundenen Kosten zu einzelnen Objekten ist nur nach dem "Tragfähigkeitsprinzip" möglich und nur dann eindeutig und frei von Willkür, wenn die Deckungsbeiträge aller Objekte gerade zur Deckung der verbundenen Kosten ausreichen.
Bezeichnung für die Kosten von Kuppelprodukten, deren Besonderheit sich aus der technischen Eigenart der verbundenen Produktion ergibt. Da alle Kuppelprodukte gemeinsam entstehen, fallen die meisten Kosten für Kuppelprodukte zwangsläufig gemeinsam an. Die Kosten der einzelnen Kuppelprodukte sind durch die technische Eigenart der Kuppelproduktion miteinander verbunden und somit dem einzelnen Kuppelprodukt nicht verursachungsgerecht zurechenbar; Kalkulation bei verbundener Produktion.
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