Gemeinkosten sind Kosten, die einer Bezugsgröße nicht direkt zurechenbar sind. Sie sind das Gegenstück zu den Einzelkosten. Gemeinkosten entstehen durch die Differenzierung der Kostenarten nach der Zurechenbarkeit der Kosten auf die Kostenträger. Im Gegensatz zu den Einzelkosten können die Gemeinkosten in der Kostenträgerrechnung nicht direkt einem Kostenträger zugerechnet werden. Gemeinkosten werden deshalb durch eine Kostenschlüsselung im Betriebsabrechnungsbogen auf die einzelnen Kostenstellen verteilt und über Gemeinkostenzuschläge den Kostenträgern zugerechnet.
Zu unterscheiden sind sekundäre Gemeinkosten und primäre Gemeinkosten sowie echte Gemeinkosten und unechte Gemeinkosten. Je nach Art des Kostenrechnungsaufbaus verwendet man Ist-, Norm- oder Plangemeinkosten, wobei letztere besondere Probleme innerhalb der Gemeinkostenplanung aufwerfen.
Die wichtigsten Gemeinkosten sind i.d.R. Teile der Personalkosten, die Hilfs- und Betriebsstoffkosten, Energiekosten, Werkzeugkosten, Abschreibungen einschließlich Instandhaltungs- und Reparaturkosten, kalkulatorische Zinsen sowie die Gruppe »verschiedene Gemeinkosten«.
Gemeinkosten sind Kosten, die sich keinen bestimmten Produkten bzw. Leistungseinheiten (Kostenträger, Kostenstelle) zurechnen lassen, z. B. Mietkosten, Geschäftsführergehalt. In die Vollkostenrechnung gehen Gemeinkosten im Wege der Kostenschlüsselung (Kalkulationsverfahren) ein.
Verrechnungsprobleme:
1. Grundsätzlich muß versucht werden, den Block der Gemeinkosten möglichst klein zu halten, um Ungenauigkeiten der Kostenrechnung auf Grund von Schlüsselungen zu vermeiden. Dies gelingt durch eine differenzierte Kostenarten- und Kostenstellenrechnung, die auch für eine effektive Gemeinkostenvorgabe und Gemeinkostenkontrolle nötig sind.
2. Eine andere Möglichkeit besteht in der Relativierung der Einzel- und Gemeinkosten auf bestimmte Bezugsgrößen, wie sie bei der Deckungsbeitragsrechnung mit relative Einzelkosten vorgenommen wird.
Können Kosten einem Bezugsobjekt (z.B. einer Kostenstelle) eindeutig durch einen Beleg zugeordnet werden, dann sind es Einzelkosten, oder sie fallen für dieses und andere Bezugsobjekte gemeinsam an, dann sind es Gemeinkosten. Das Gehalt eines Abteilungsleiters einer Produktionswerkstatt ist Bestandteil der Einzelkosten dieser Abteilung; dagegen Bestandteil der Gemeinkosten, bezogen auf die Aufträge, die diese Abteilung durchlaufen.
Gemeinkosten sind solche Kosten, die einem bestimmten Bezugsobjekt nicht verursachungsgerecht (nicht direkt) zugerechnet werden können. Gemeinkosten werden gleichzeitig von mehreren Produkten oder Kostenstellen verursacht. So entstehen z.B. die Kosten für den Lohn des Abteilungsleiters gemeinsam für alle Produkte der betreffenden Abteilung.
Gemeinkosten werden über Verteilungsschlüssel, sog. Kostentreiber oder Bezugsgrößen, den einzelnen Produkten zugerechnet. Das Gegenstück zu den Gemeinkosten sind die Einzelkosten. Die Einteilung in Einzel- und Gemeinkosten ist daher relativ und hängt von der betrachteten Bezugsgröße ab.
Teilt man die Kosten nach dem Kriterium der Zurechenbarkeit zu einem bestimmten Bezugsobjekt ein, so unterscheidet man Einzelkosten und Gemeinkosten.
Problem:
Das Bezugsobjekt für die Kostenzurechnung (Kostenverteilungsprinzipien) ist meist die erzeugte Leistungseinheit, der Kostenträger. In neuerer Zeit berücksichtigt man über die Kostenträger hinaus noch weitere mögliche Bezugsobjekte, beispielsweise die Kostenstellen. Es ist demnach zu unterscheiden zwischen:
Kostenträgergemeinkosten (sind den produzierten Leistungseinheiten nicht direkt zurechenbar) und Kostenstellengemeinkosten (sind den betrieblichen Kostenstellen nicht direkt zurechenbar).
Beispiel:
Das Gehalt des Kostenstellenmeisters sowie die in der Kostenstelle anfallenden Energie- und Reinigungskosten sind Kostenstelleneinzelkosten und meist gleichzeitig Kostenträgergemeinkosten. Typische Kostenträgergemeinkosten sind:
kalkulatorische Zinsen und kalkulatorische Abschreibungen, Gehälter und Sozialkosten, Energie- und Reinigungskosten, Steuern, Gebühren und Beiträge.
Man unterscheidet echte und unechte Gemeinkosten. Echte Gemeinkosten können der Bezugsgröße nicht direkt zugerechnet werden. Unechte Gemeinkosten könnten der Bezugsgröße verursachungsgerecht zugerechnet werden, werden aber aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Rechnung wie echte behandelt.
So wäre es beispielsweise möglich, Stromkosten verursachungsgerecht zuzurechnen, sofern man bei jedem stromverbrauchenden Gerät einen Zähler installierte.
Gemeinkosten entstehen durch die Differenzierung der Kostenarten nach der Zurechenbarkeit der Kosten auf die Kostenträger (vgl. Kostenverursachungsprinzip). Im Gegensatz zu den Einzelkosten können die Gemeinkosten in der Kostenträgerrechnung nicht direkt einem Kostenträger zugerechnet werden. Gemeinkosten werden deshalb durch eine Kostenschlüsselung im -, Betriebsabrechnungsbogen auf die einzelnen Kostenstellen verteilt und über Gemeinkostenzuschläge den Kostenträgern zugerechnet. Zu unterscheiden sind sekundäre und primäre Gemeinkosten sowie echte und unechte Gemeinkosten. Je nach Art des Kostenrechnungsaufbaus verwendet man Ist-, Norm- oder Plangemeinkosten, wobei letztere besondere Probleme innerhalb der Gemeinkostenplanung aufwerfen. Die wichtigsten Gemeinkosten sind i.d.R. Teile der Personalkosten, die Hilfs- und Betriebsstoffkosten, Energiekosten, Werkzeugkosten, Abschreibungen einschließlich Instandhaltungs und Reparaturkosten, kalkulatorische Zinsen sowie die Gruppe verschiedene Gemeinkosten«.
Verrechnungsprobleme: 1. Grundsätzlich muß versucht werden, den Block der Gemeinkosten möglichst klein zu halten, um Ungenauigkeiten der Kostenrechnung auf Grund von Schlüsselungen zu vermeiden. Dies gelingt durch eine differenzierte Kostenarten- und Kostenstellenrechnung, die auch für eine effektive Gemeinkostenvorgabe und Gemeinkostenkontrolle nötig sind. 2. Eine andere Möglichkeit besteht in der Relativierung der Einzel- und Gemeinkosten auf bestimmte Bezugsgrößen (vgl. Bezugsgrößenhierarchie), wie sie bei der Deckungsbeitragsrechnung mit relativen Einzelkosten« vorgenommen wird.
Gemeinkosten sind, im Gegensatz zu den Einzelkosten, solche Kosten, die den Kostenträgern oder Kostenstellen nur mittelbar oder indirekt zugerechnet werden. Bei den Gemeinkosten sind echte und unechte Gemeinkosten zu unterscheiden. Bei den echten Gemeinkosten ist eine direkte Zuordnung zu den Kostenträgern technisch nicht möglich. Bei den unechten Gemeinkosten wäre zwar eine gesonderte Erfassung und Zuordnung möglich, so daß diese Kosten wesensmäßig Einzelkosten sind, aus wirtschaftlichen Gründen wird jedoch darauf verzichtet (z.B. Hilfsstoffe). Zu den Gemeinkosten zählen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten. Gemeinkosten können sowohl aus fixen Kosten als auch aus variablen Kosten bestehen.
Siehe auch Kalkulation, Kostenarten, Einzel- und Gemeinkosten,Kostenverursacherprinzip.
Gegensatz: Einzelkosten, direkte Kosten.
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