Kostenstelleneinzelkosten sind Kosten, die sich einer Kostenstelle direkt zurechnen lassen. Sie können bezüglich der Kostenträger sowohl Einzel- als auch Gemeinkostencharakter haben.
Beispiel:
Das Gehalt des Kostenstellenleiters und die Kosten einer in dieser Stelle stehenden Maschine lassen sich der Stelle exakt zurechnen. Dient die Stelle der Bearbeitung eines einzigen Erzeugnisses, ist auch für dieses eine direkte Zurechenbarkeit gegeben; dient sie der Bearbeitung mehrerer Erzeugnisse, so lassen sich die Kostenstelleneinzelkosten nicht oder nur ungenau direkt auf die Erzeugnisse verrechnen.
Gegensatz:
Kostenstellengemeinkosten
diejenigen Kosten, die einer Kostenstelle gemäß dem Kostenverur- sachungsprinzip direkt zurechenbar sind. Sie sind oft »dispositionsbestimmt ,, da ihr Auftreten von der Kostenstellenleitung abhängt. Ist eine direkte Zurechnung der Kosten auf die Kostenstellen nicht möglich, so spricht man von Kostenstellengemeinkosten.
Einzel- und Gemeinkosten, Gemeinkostenverteilung
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