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Einzel- und Gemeinkosten

Einzelkosten (direkte Kosten) lassen sich direkt den einzelnen betrieblichen Leistungen zurechnen; d.h. sie werden unmittelbar aus der  Kostenartenrechnung ohne Verrechnung über die Kostenstellen auf die Kostenträger übernommen. Sie müssen also dem Verursachungsprinzip in hohem Masse genügen. Beispiele sind das Holz in der (Holz-)Möbelindustrie (Einzelmaterialkosten) oder die meisten Akkordlöhne (Einzellohnkosten). Sondereinzelkosten sind zwar nicht pro Stück, aber pro Auftrag erfassbar. Zu den Sondereinzelkosten der Fertigung zählt man z.B. die Kosten für Modelle, Spezialwerkzeuge oder Lizenzgebühren. Sondereinzelkosten des Vertriebs sind Kosten für Verpak- kungsmaterial, Frachten, auftragsbezogene Werbekosten usw. Gemeinkosten (indirekte Kosten, overheads) dagegen sind nicht unmittelbar, sondern nur indirekt den einzelnen Kostenträgern zurechenbar. Bei ihnen ist das Verursachungsprinzip schwerer (oder gar nicht) einzuhalten, weil sie nicht von einer Produkteinheit allein verursacht worden sind; sie werden deshalb abrechnungstechnisch über die einzelnen Kostenstellen geleitet und mit Hilfe besonderer Bezugsgrössen (Schlüsselgrössen) verteilt. Beispiele sind die Gehälter der Unternehmensleitung, die Feuerversicherungsprämien für die Produktionsgebäude oder die Treibstoffkosten des Fuhrparks. Von unechten Gemeinkosten spricht man bei Kosten, die den Leistungen zwar direkt zurechenbar sind, also Einzelkosten sind, die aber aus Gründen der abrechnungstechnischen Vereinfachung wie Gemeinkosten behandelt werden. Beispiele können die Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe sein (z. B. Nägel, Lacke, Leim in der Möbelindustrie). Der bisherigen Einteilung der Kosten in Einzel- und Gemeinkosten liegt die Art der Verrechnung auf die Kostenträger zugrunde; gelegentlich spricht man auch von Kostenstel- leneinzel- und Kostensteliengemeinkosten und meint damit die direkte oder indirekte Art der Zurechnung der Kosten auf die Kostenstellen. Diese Begriffe sind leicht entbehrlich und im übrigen sehr von der Art und Grösse der jeweiligen Kostenstelleneinteilung abhängig.     

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