Sondereinzelkosten
sind neben den Kosten für Fertigungsmaterial und Fertigungslohn die dritte Kategorie der Einzelkosten der Fertigung und gehen auf das Bestreben zurück, möglichst viele Kostenarten in die Einzelkosten einzubeziehen. Beispiele:
1. Bei manchen Fertigungsprozessen, insbesondere chem. Prozessen, sind die . Kosten für Energie den Produkten direkt zurechenbar.
2. Forschungs- und Entwicklungskosten für neue Produkte. Problematisch ist jedoch eine Aussage darüber, in welchen Produkten sich ein bestimmter Forschungsauftrag letztlich niederschlägt.
3. Kosten für Spezialwerkzeuge (z.B. Modelle)
4. Lizenzen für Fertigungsverfahren, die an fremde Betriebe gezahlt werden müssen: Bei der Pauschallizenz wird die Gebühr in Form eines fixen Betrages je Abrechnungszeitraum bezahlt, die Quotenlizenz dagegen wird proportional zur Nutzung festgelegt. Sondereinzelkosten der Fertigung können nur in Form der Energiekosten und der Quotenlizenzen als proportionale Kosten angesehen werden. Alle übrigen Sondereinzelkosten der Fertigung sind weder eindeutig den proportionalen noch den fixen Kosten zuzuordnen, sie bilden vielmehr eine besondere Kostenkategorie, die den los-fixen Kosten nahesteht.
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