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Kostenarten

1. Aufgrund des »Verhaltens« verschiedener Kosten bei Änderungen der Ausbringungsmenge lassen sich zwei Gruppen unterscheiden: die fixen Kosten, die auf eine Änderung der Ausbringungsmenge nicht reagieren, sondern konstant bleiben (z. B. Gebäudemiete), und die variablen Kosten, die sich proportional, progressiv oder degressiv mit der Ausbringungsmenge (z. B. Rohstoffverbrauch) ändern.
2. Zur theoretischen Analyse ökonomischer Zusammenhänge werden in aller Regel drei Kostenarten verwendet: die Gesamtkosten als Summe aller bei der Produktion eines Gutes (Güter) anfallenden Kosten, die Durchschnittskosten als Kosten je Stück produzierten Gutes und die Grenzkosten als Kosten für die jeweils letzte produzierte Einheit eines Gutes.
3. Nach der Zurechenbarkeit der Kosten zum Kalkulationsobjekt unterscheidet man zwischen direkt zurechenbaren Einzelkosten und Gemeinkosten (z. B. Geschäftsführergehalt), die nur im Wege der Kostenschlüsselung einem Kalkulationsobjekt angelastet werden können.

Je nach dem Blickwinkel kann man verschiedene Arten von Kosten (Kostenarten) unterscheiden:

A. Nach den Kostengütern

1. Personalkosten: Personalkosten sind all jene Kosten, die für die Arbeitnehmer eines Unternehmens aufgewendet werden müssen. Die Kosten treten in der Form von Löhnen, Gehältern, Provisionen oder Lehrgeld auf ? je nach Art der Anstellung. Zu den Personalkosten zählen auch gesetzliche Aufwendungen und die Nichtleistungslöhne. In jüngster Zeit werden auch Schulungskosten zu den Personalnebenkosten gezählt.

2. Materialkosten. Diese umfassen Roh- und Hilfsstoffe, die bei der Fertigung verbraucht werden. Ein Sonderproblem der Materialkosten stellt die Bewertung des Materialverbrauchs dar.

3. Kapitalkosten

4. Fremdleistungskosten

5. Kosten der menschlichen Gesellschaft

6. Kosten des Umweltschutzes


B. Nach der betrieblichen Funktion:

1. Beschaffung
2. Lagerhaltung
3. Fertigung
4. Verwaltung
5. Vertrieb
6. etc. (weitere sind denkbar)


C. Nach der Zurechenbarkeit auf Leistungen bzw. Leistungseinheiten

1. Einzelkosten
2. Gemeinkosten
3. Sonderkosten


D. Nach der Art des Beschäftigungsgrades

1. variable Kosten,
2. fixe Kosten / Fixkosten


Eine Kostenart ist der Inbegriff aller Kosten, die sich durch mindestens ein Merkmal von allen anderen Kosten des Betriebes unterscheiden. Kostenarten entstehen durch den Verbrauch von Gütern und Leistungen. Kriterien für die Kostenartengliederung

1. Herkunftsort der verzehrten Güter. Danach lassen sich unterscheiden

a) primäre Kostenarten: Verbrauch der vom Beschaffungsmarkt bezogenen Güter (originäre Produktionsfaktoren),

b) sekundäre Kostenarten: Verbrauch innerbetrieblicher Leistungen (derivative Produktionsfaktoren)

2. Art der verbrauchten Güter. Nach diesem Kriterium lassen sich z.B. unterscheiden: Personalkosten, Kapitalkosten (kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen), Kosten für Dienstleistungen Dritter und Sachkosten, wie z.B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Steuern und Gebühren u.a.

3. Betriebliche Funktionen. Daraus ergibt sich folgende Kostenartengliederung:

a) Kosten der Beschaffung (Beschaffungskosten)

b) Kosten der Lagerhaltung (Lagerkosten)

c) Kosten der Fertigung (Fertigungskosten)

d) Kosten der Verwaltung (Verwaltungskosten)

c) Kosten des Vertriebs (’ Vertriebskosten)

4. Art der Verrechnung auf die Kostenträger:

a) Einzelkosten

b) Gemeinkosten

5. Art der Kostenerfassung: Man erhält folgende Einteilung:

a) aufwandsgleiche Kostenarten (Grundkosten)

b) kalkulatorische Kostenarten (Zusatzkosten)

6. Stärke der Kostenreagibilität.

Man erhält folgende Einteilung:

a) fixe Kostenarten (fixe Kosten)

b) variable Kostenarten (variable Kosten)

Die durch die aufgezeigten Gliederungskriterien erhaltene Einteilung wird im Kostenartenplan festgehalten.

Mit Kostenarten werden die bewerteten sachzielbezogenen Verbraliche einzelner Güterarten bezeichnet. Da sich die Güterarten unternehmerischer Beschaffungs, Produktions und Absatzprozesse nach unterschiedlichen Kriterien gliedern lassen, existieren zahlreiche Möglichkeiten einer Klassifizierung von Kostenarten (Kostenartenrechnung). Bezüglich der Wahl von Gliederungskriterien für die Kostenarten einer Kostenrechnung ist stets zu beachten, daß Umfang und Tiefe der Gliederung der Kostenarten außer an den Aufgaben der Kostenrechnung stets auch am Prinzip der Wirtschaftlichkeit auszur Ichten sind. Die durch eine stärkere Gliederung gewonnenen, zusätzlichen Informationen müssen in einem vertretbaren Verhältnis zu den dadurch ausgelösten Verwaltungskosten stehen. Grund legendes Kriterium für eine Einteilung der Kostenarten ist der Herkunftsort der den Kosten zugrund eliegenden verbrauchten oder zu verbralichenden Güter. Mit primären Kostenarten bezeichnet man die (bewerteten, sachzielbezogenen) verbrauchten Güter einer Ist-kostenrechnung oder zu verbralichenden Güter einer Plankostenrechnung, die das Unternehmen nicht selbst erstellt, sondern vom Beschaffungsmarkt bezogen hat bzw. beziehen wird. Dagegen stellen sek und äre Kostenarten solche (bewerteten, sachzielbezogenen) verbrauchten. Güter einer Istkostenrechnung oder zu verbralichenden Güter einer Plankostenrechnung dar, die das Unternehmen selbst erstellt hat bzw. erstellen wird. Zu den primären Kostenarten gehören die Personal, fremde Dienstleistungs und Kosten für Gebühren, Steuern und Umweltschutzmaßnahmen. Material und Betriebsmittelkosten fallen ebenfalls unter die primären K., sofern Material und Betriebsmittel nicht selbst erstellt wurden. Der Einsatz selbsterstellter Güter, wie z. B. unfertiger Erzeugnisse, führt zu sek und ären Kostenarten Weitere Einteilungen von Kostenarten ergeben sich aus den unterschiedlichen Aufgaben der Kostenrechnung bzw. der Kostenartenrechnung.

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