implizite und explizite Kosten für verfügbares Kapital. Zu den tatsächlichen (expliziten) Kapitalkosten zählen die an einen Kapitalgeber zu leistenden Zinskosten zuzüglich einer eventuellen Differenz zwischen aufgenommenem und rückzahlbarem Betrag. Wenngleich z. B. Dividenden den Eigentümern (Eigentum) einer Aktiengesellschaft (AG) zufließen, stellen diese aus der Sicht der AG als juristischer Person (Eigen-)Kapitalkosten dar, da sie genau wie Fremdkapitalzinsen aus dem Unternehmen abfließen und diesem nicht mehr zur Verfügung stehen (Eigenkapital, Fremdkapital). Die (fiktiven, rechnerischen) impliziten Kosten resultieren aus dem Verzicht der Kapitalinvestition (Investition) in ein alternatives Investitionsprojekt (Opportunitätskosten der nächstbesten Verwendung des verfügbaren Kapitals).
Kapitalkosten sind sämtliche Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Finanzierung eines gegebenen Kapitalbedarfs für den Zeitraum der Kapitalüberlassung entstehen. Sie stellen Kosten für das dem Unternehmen zur Verfügung gestellte Kapital dar. Kapitalkosten lassen sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden. So werden beispielsweise nach der Häufigkeit ihres Entstehens laufende (z.B. Zinsen) und einmalige (z.B. Disagio), nach den Einflussfaktoren der Kapitalkosten quantitative (z.B. Fremd- oder Eigenkapitalkosten; explizite Kapitalkosten) und qualitative (z.B. Qualitäts- oder Sicherungskosten des Kapitals; implizite Kapitalkosten) und nach dem Kostenverhalten fixe (z.B. Zinsen) und variable (z.B. Dividenden) Kapitalkosten unterschieden. Die Kapitalkosten können mit Hilfe des Kapitalkostensatzes quantifiziert werden. Dieser lässt sich als Summe aus einem Referenzzinssatz (Orientierungsmaßstab ist meist ein allgemeiner Marktzinssatz) und einer Risikoprämie berechnen. Die Risikoprämie wiederum wird durch zahlreiche Faktoren beeinflusst. Diese können u.a. volkswirtschaftliche (z.B. Inflations-, Zinsänderungsrisiken) oder einzel-/ betriebswirtschaftliche Ursachen (z.B. Bonitäts-, Geschäfts- oder Kapitalstrukturrisiken) haben.
Mit der Bereitstellung und dem Einsatz von Kapital im Unternehmen, entstehen verschiedene Arten von Kapitalkosten, wie z.B. kalkulatorische Zinsen, kalkulatorische Miete, etc.
>>> Finanzierungskosten
Auch: Finanzierungskosten. Kosten des aufgenommenen bzw. aufzunehmenden Kapitals, zugleich der Preis, den Kapitalgeber für Zurverfügungstellung von Kapital, also für ihren Konsumverzicht insoweit, verlangen. Bei Fremdkapital sind es die von dem Schuldner zu zahlenden Zinsen, Provisionen u.a. Kosten; bei Beteiligungskapital ergeben sich die Kapitalkosten als die Renditeforderungen der Eigenkapitalgeber, ggf. auch als Opportunitätskosten (vor allem bei aus der Selbstfinanzierung stammenden Mitteln), d. h. die entgehenden Erträge der nächst besseren Anlage bzw. der Anlage am offenen Kapitalmarkt anstatt im eigenen Unternehmen.
Finanzierungskosten
siehe Kostenartenrechnung.
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