(Kapitalkosten) sämtliche Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Finanzierung eines gegebenen Kapitalbedarfs für den Kapitalüberlassungszeitraum einstehen. Man unterscheidet folgende Kostenkategorien:
(1) Nach der Häufigkeit ihres Entstehens: einmalige und laufende Finanzierungskosten.
Zu den einmaligen Kosten zählen die Kosten im Zusammenhang mit der Mittelbeschaffung (z. B. Provisionen, Sachkosten, Besicherungskosten, Kosten der Börseneinführung, Disagio, Steuern, Emissionskosten, Kreditkosten) sowie die Tilgungskosten (z. B. Rückzahlungsagio, Löschungskosten, Kosten der Auslosung, Kurssicherungskosten).
Die laufenden Kosten untergliedert man in die Kosten der Kapitalnutzung (z. B. Zinsen, Überziehungsprovisionen, Dividendenzahlungen, Steuern, Kurssicherungskosten), Kapitaldienstkosten (z. B. Kosten aus treuhänderischer Tätigkeit, aus Zahlstellen und Bogenausgabedienst oder aus laufender Tilgung) sowie Marktpflegekosten (z. B. Kurspflegekosten).
(2) Nach dem Kriterium, welche Faktoren die Finanzierungskosten beeinflussen, gelangt man zur Unterscheidung zwischen quantitativen und qualitativen Kosten.
Bei den quantitativen Finanzierungskosten wird die Kapitalkostenhöhe durch die Preisbezugsbasis und den Preiszähler eindeutig bestimmt. Quantitative Kosten sind beim Eigenkapital die Eigenkapitalkosten, beim Fremdkapital die Fremdkapitalkosten.
Die qualitativen Finanzierungskosten ergeben sich aus den Qualitätsmerkmalen des Kapitals, die sich in der Fristigkeit der Überlassungsdauer ( Liquidität), den Sicherheitsansprüchen der Kapitalgeber, ihren Einflußbestrebungen auf die sich finanzierende Unternehmung (Streben nach Unabhängigkeit) sowie dem Zinssatzänderungsrisiko. Zwischen den qualitativen Finanzierungskosten einerseits und/oder zunehmender Kapitalüberlassungsdauer und/oder Zinssatzänderungsrisiko besteht eine positive Korrelation, während zwischen den qualitativen Finanzierungskosten und den anderen beiden Merkmalen eine entgegengesetzte Wechselbeziehung vorliegt.
(3) Nach dem Kriterium des Kostenverhaltens: fixe sowie variable Kosten. Die Unternehmensleitung strebt in der Regel ?Optimierung? der Finanzierungskosten an. Die Möglichkeiten hierzu sind kurz- bis mittelfristig recht begrenzt (z. B. Substitution teuer finanzierten Kapitals durch kostengünstigere Mittel gleicher oder minderer Qualität, u. U. unter Verletzung des Postulats der Fristenkongruenz). Langfristig gelingt eine Optimierung durch Schaffung einer optimalen Kapitalstruktur und Verlegung von Mittelbeschaffungsmaßnahmen über lange Zeiträume hinweg in besonders günstige Marktphasen.
Als Finanzierungskosten bezeichnet man alle Aufwendungen, die ein Unternehmen aufbringt, um Finanzierungsmittel für eine bestimmte Zeit zu erhalten und investieren zu können. Im einzelnen rechnet man zu den F.:
a) die einmaligen und laufenden Transaktionskosten (Fremdleistungskosten), zu denen etwa die Kosten der Vorbereitung und des Abschlusses des Vertrages über die Finanzieningsmittelaufnahme, die Besicherungskosten, die Kosten der anfänglichen und laufenden Bereitstellung von Informationen an die Finanziers und gegebenenfalls anfallende Kosten der Tilgung zählen;
d) die Kapitalnutzungskosten, insbesondere Zinsen, die an die Finanziers tur die zeitweise Überlassung der Finanzierungsmittel zu zahlen sind, obei unter den Zinsen die Effektivzinsen zu verstehen sind, die neben dem Nominalzins alle Provisionen, Wertstellungskosten und das Disagio umfassen;
c) die Kosten, die aus den besonderen Steuervorschriften für einzelne Finanzierungsarten resultieren. Vielfach umstritten ist, ob die Ausschüttungen an die Anteilseigner (z. B. Dividendenzahlungen) als Finanzierungskosten anzusehen sind, wenn man als Ziel der Unternehmung die Erwirtschaftung einer für die Eigentümer attraktiven Rendite ihrer Kapitaleinlagen ansieht. Nach dem cost of capitahAnsatz, der den zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit einer Investitionsmaßnahme anzuwendenden Kalkulationszinsfuß bestimmen will, gehören Dividendenzahlungen zu den Eigenkapitalkosten und sind damit Bestandteil der Kapitalkosten eines Unternehmens. Eine Investition ist nämlich nur vorteilhaft, wenn ihre Rendite höher ist als der Kapitalkostensatz der Investition.
(Kapitalkosten) sämtliche Ausgaben, die mit der Beschaffung von Kapital (Eigenkapital, Fremdkapital) verbunden sind. Im Rahmen der volkswirtschaftlichen Zinstheorie lassen sich Finanzierungskosten mit dem Konsumverzicht des Kapitalgebers und mit der Höherschätzung von Gegenwartsgütern im Vergleich zu Zukunftsgütern begründen (Liquiditätspräferenztheorie, Risikoprämie). Bei den Finanzierungskosten unterscheidet man zwischen zeitfixen (einmaligen) und laufenden (periodisch anfallenden) Kosten. Zu den ersteren zählen bei der Beschaffung vor allem Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühren, Informationskosten, das Disagio und Steuern. Einmalige Finanzierungskosten können z.B. durch Rückzahlungsagio und Kurs- sicherungskosten entstehen. Laufende Finanzierungskosten sind insb. Dividendenzahlungen (bei Eigenkapitalgebern) und Zinsen (bei Fremdkapitalgebern), ggf. auch Überziehungsprovisionen und Gewinnsteuern sowie Kapitaldienst- und Marktpflegekosten. Daneben lassen sich noch implizite Finanzierungskosten identifizieren, die daraus entstehen, dass ein Fremdkapitalgeber bestimmte Sicherheitsäquivalente fordert (Grundstücke, Gebäude etc.) und diese bei weiteren Kreditverhandlungen nicht mehr als Beleihungswerte zur Verfügung stehen.
Vorhergehender Fachbegriff: Finanzierungskontrolle | Nächster Fachbegriff: Finanzierungskredit
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|