auf den Nennwert bezogener Ertrag eines Wertpapiers (Verzinsung).
Der auf den Nennwert einer Schuldverschreibung bezogene Zinssatz.
Effektivverzinsung, Rendite
Auf den Nennwert bezogener Ertrag eines Wertpapiers.
jener Zinssatz bei langfristiger Fremdfinanzierung, der im Finanzierungsvertrag (bei Wertpapierfinanzierung auch auf dem Wertpapier, z.B. Obligation, Schuldscheindarlehen) vereinbart wird. Die Effektivverzinsung weicht vom Nominalzins regelmässig ab.
ist der auf den Nennbetrag bezogene und vertraglich zugesicherte Zinssatz. Der Nominalzins kann bei Krediten über die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben (Festzinskredit) oder an eine Variable (z.B. an EURIBOR) gekoppelt sein (variabel verzinslicher Kredit). Zum Nominalzins bei Anleihen siehe Anleihe und Rendite.
Vertraglich vereinbarter bzw. Zinssatz, bezogen auf den Nennwert einer Schuld.
Siehe auch: Effektivverzinsung
(1) Der auf den Nennwert eines Wertpapiers oder einer Kreditaufnahme bezogene Zins; ausgedrückt in Prozent. (2) Zins einer (Geld-/Kapital-)Anlage oder eines Kredits, bei dem die Inflationsrate nicht berücksichtigt ist. Gegensatz: Effektivzins.
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