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Effektivverzinsung

im Unterschied zur Nominalverzinsung (Nominalzins) tatsächliche Rendite.

Einerseits ist die Effektivverzinsung der tatsächliche Ertrag eines Investments (Geldanlage), der in einem Jahr mit einem bestimmten Kapitaleinsatz in Form von laufenden Erträgen (z.B. Zinsen) und einmaligen Erträgen (z.B. Disagio) unter Berücksichtigung von Laufzeit, Zinszahlungs- und Tilgungsterminen erzielt werden kann. Andererseits kann unter Effektivverzinsung auch die tatsächliche Kostenbelastung für eine Kreditinanspruchnahme durch laufende Kosten (z.B. Zinsen) und einmalige Kosten (z.B. Provisionen, Gebühren) unter Berücksichtigung von Zinszahlungs- und Tilgungsterminen verstanden werden. Die Effektivverzinsung wird u.a. berechnet, um alternative Anlage- bzw. Finanzierungsangebote mit unterschiedlichen Konditionen miteinander vergleichen zu können.

1. bei Abzahlungskrediten (Ratenkredite) ist es üblich, die Zinsen pro Monat anzugeben sowie Bearbeitungs-, Vermittlungs-, Versicherungsprämien usw. aufzuschlagen. Zinsen und sämtliche Nebenkosten ergeben die sogenannte Effektivverzinsung, die vom nominellen Zins mitunter erheblich abweichen kann. Sie läßt sich finanzmathematisch errechnen. Für den täglichen Gebrauch läßt sich die Effektivverzinsung mit der »Uniform-Methode« relativ genau errechnen:

Die effektive Verzinsung pro Jahr beträgt also 30, 75%. Zu berücksichtigen ist, daß je nach Laufzeit des Kredits bei dieser Methode Unterschiede zur exakten, finanzmathematischen Methode auftreten können, die insbesondere bei längeren Laufzeiten (ab 5 Jahren) zu Ungenauigkeiten fuhren. Übersteigt die Effektivverzinsung ein bestimmtes Maß, kann der Darlehensvertrag nach § 138 BGB nichtig sein, l.bei- Wertpapieren wird damit der tatsächliche, von der Nominalverzinsung abweichende Ertrag bezeichnet. Bei Aktien errechnet er sich aus Ertrag (Dividende) dividiert durch Kurs + Spesen. Für festverzinsliche Wertpapiere kann folgende Faustformel verwendet werden:

Unter Effektivverzinsung versteht man die tatsächlichen Kosten eines Kredits. Neben den Kreditzinsen sind bei der Bestimmung dieser wirklichen Kosten zum Beispiel auch die Bearbeitungsgebühren heranzuziehen.

Von Effektivverzinsung spricht man auch bei der Bestimmung der tatsächlichen Verzinsung eines Wertpapiers, die vom Nominalzins abweicht, da noch andere Faktoren bei der tatsächlichen Zinsbestimmung (oder auch Bestimmung einer Dividende) Berücksichtigung finden, (Rendite.)

Siehe auch: Rendite

(bei Krediten) gibt die reale Verzinsung eines Kredites an, die sich unter Berücksichtigung aller Kosten ergibt. Einflussfaktoren auf den Effektivzins sind neben dem   Nominalzins vor allem die in Rech­nung gestellten Kosten (Bearbeitungsgebühren, Kosten der Sicherheitenbestellung etc.), die Laufzeit des Kredites und die Zinsverrechnung. Bei Krediten an Privatpersonen ist die Angabe eines effektiven Jahreszinses gemäss Preisangabenverordnung zwingend vorgeschrieben (§ 6 PAngV).

der auf den Kurswert eines Wertpapiers unter Berücksichtigung der Restlaufzeit und ggf. eines Rückzahlungsagios bezogene nominale Zinsertrag. In Zeiten steigender (fallender) Marktzinssätze pflegen die Kurse alter Wertpapiere zu sinken (steigen), so dass ihre Effektivverzinsung steigt (fällt).

Laufzeitbezogene, tatsächliche Verzinsung eines Kapitals bzw. eines Wertpapiers im Gegensatz zur Nominalverzinsung. Bei der Effektiv-
zinsberechnung bei festverzinslichen Wertpapieren sind Ankaufskurs, Laufzeit und Rückzahlungskurs zu berücksichtigen, wenn der Ankaufskurs vom Rückzahlungskurs abweicht. Die Effektivverzinsung bzw. Effektivrendite schwankt somit mit dem Ankaufskurs. Die genaue Berechnung der Effektivverzinsung erfolgt durch folgende finanzmathematische Berechnungsformel:

Effektivverzinsung

E      = Emmisions- oder Kaufkurs
Z„     = Zins- und Tilgungszahlungen in Periode n
t        = Gesamtlaufzeit
elf    = gesuchter Effektivzins
Zur einfacheren Berechnung werden in der Praxis oft Näherungsformeln verwendet. Bei diesen Berechnungsformeln findet jedoch keine Auf-oder Abzinsung, wie sie zur präzisen Berechnung erforderlich wäre, statt. Eine solche Berechnungsfaustformel lautet wie folgt:

Effektivverzinsung

tg    = Gesamtlaufzeit = Freijahre + Tilgungsjahre
tk    = kürzeste Laufzeit = Freijahre + erstes Tilgungsjahr
Bei Ratenkrediten bzw. Kleinkrediten werden die Zinsen oft »pro Monat« berechnet und eine konstante monatliche Ratenvereinbarung getroffen. Die Effektivzinsbelastung, bezogen auf den ursprünglich aufgenommenen Kreditbetrag, ist jedoch höher als der Nominalzins. Bei Annahme monatlicher konstanter Tilgungsraten berechnet sich der Effektivzins wie folgt:

Effektivverzinsung


Effektivverzinsung

i om = nominaler Monatszins
K0 = aufgenommener Kreditbetrag
T     = Kreditlaufzeit im Monaten
Für einen Jahreskredit mit monatlich konstanter Tilgung und Zinsberechnung von der Ausgangskreditsumme ergibt sich:

Effektivverzinsung

Einem nominellen Kreditzins von 0,8% pro Monat entspricht unter diesen Voraussetzungen ein effektiver Jahreszins von ( 22,1538 • 0,8 =) 17,72
Siehe auch: Rendite

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