Ratenkredit heißt ein Kredit, der vom Schuldner in meist gleich bleibenden Raten an den Gläubiger zurückgezahlt wird.
Kredit an private Kreditnehmer insbesondere zur mittelfristigen Finanzierung von Anschaffungen. Die Kreditabwicklung ist regelmäßig standardisiert. Der Kreditnehmer zahlt gleich hohe monatliche Raten, die aus einem wechselnden Zins- und Tilgungsanteil bestehen. Der Vertragsabschluss und die Angabe des Effektivzinses erfolgen nach den Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes. Die Kreditvergabe wird regelmäßig an die SCHUFA gemeldet. Die Laufzeit beträgt meistens maximal 72 Monate, der Kredit bis maximal 100.000,00 EURatenkredit
Der Ratenkredit, auch Teilzahlungskredit, ist ein Konsumentenkredit (Kredit), bei dem die Tilgung des Kredites in monatlichen Raten gleicher Höhe erfolgt. Es werden Monatszinssätze für die gesamte Laufzeit des Kredites erhoben, aber nur eine einmalige Bearbeitungsgebühr.
Kredit, der in festen Raten zurückgezahlt wird.
Bezeichnung für einen Kredit, der über eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben und in festen, vorher vereinbarten Raten getilgt wird. Ein solcher Kredit wird oft auch Abzahlungskredit genannt.
Begr. f. einen auf ein bestimmtes Finanzierungsprojekt bezogenen Teilzahlungskredit (in Raten zu tilgendes Darlehen) zur Finanzierung von privatem Konsum, z. B. eines Autos. Der R. wird dem Kreditnehmer nicht in bar ausbezahlt; er kann (als Abzahlungskredit) nur zweckgebunden im Rahmen eines Kaufvertrages mit einem bestimmten Unternehmen in Anspruch genommen werden (Kaufkredit).
Vorhergehender Fachbegriff: Ratenkauf | Nächster Fachbegriff: Ratenlieferungsvertrag
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|