Die Teilzahlungsfinanzierung ist eine Form der Absatzfinanzierung. Ein Teil des Absatzes an Sach- und Dienstleistungen kommt nur in Verbindung mit einer Kreditgewährung zustande. Diese Kreditgewährung kann durch die absetzende Unternehmung selbst oder durch Einschaltung eines Kreditinstitutes erfolgen. Deshalb wird auch unterschieden zwischen nichtbankmäßigem Teilzahlungskredit oder Teilzahlungskredit im weiteren Sinne und bankmäßigem Teilzahlungskredit oder Teilzahlungskredit im engeren Sinne. Beim nichtbankmäßigen Teilzahlungskredit handelt es sich um die direkte Krediteinräumung durch den Verkäufer an den Käufer. Nach der Form der Kreditgewährung kann von einem unorganisierten und einem organisierten Kredit gesprochen werden. Ein organisierter Kredit liegt vor, wenn neben dem Kaufvertrag noch ein entsprechender Teilzahlungskreditvertrag abgeschlossen wird. Der Vertrag enthält Angaben über die Höhe des Kredites, eine zu leistende Anzahlung, die zu berechnenden Zinsen und Gebühren sowie die Höhe der Raten und Zahlungstermine. Es wird auch von einem Abzahlungskredit oder Ratenkredit gesprochen.
Beim bankmäßigen Teilzahlungskredit wird das Warengeschäft vom Kreditgeschäft getrennt. Die Kreditgewährung erfolgt durch besondere Teilzahlungskreditinstitute oder durch Geschäftsbanken und Sparkassen. Es werden dabei traditionell drei Kreditformen unterschieden, das A-, B- und C-Geschäft:
I. A-Geschäft:
Das A-Geschäft wurde von der Kunden-Kredit GmbH in Königsberg entwickelt. Es wird auch als Königsberger System bezeichnet. Dabei tritt der Kreditnehmer in eine unmittelbare Vertragsbeziehung zu der Bank. Bei der ursprünglichen Form dieses Geschäfts erhielt der Kreditnehmer von der Bank Anweisungen, die von den angeschlossenen Unternehmungen in Zahlung genommen wurden. Nachdem im Jahr 1959 die Großbanken und Sparkassen das Kleinkreditgeschäft aufgenommen hatten, verlor das Anweisungs-Geschäft an Bedeutung und wurde durch das Barkredit-Geschäft abgelöst. Beim heutigen A-Geschäft, dem Schalter-Geschäft, wird der Kreditbetrag dem Kreditnehmer bar ausgezahlt.
II. B- Geschäft:
Das B-Geschäft wurde von der Kreditgemeinschaft Berliner Spezialgeschäfte entwickelt und wird deshalb auch als Berliner System bezeichnet. Dabei wird der Kredit von einem Teilzahlungskreditinstitut indirekt zur Verfügung gestellt. Das Institut schließt mit der absetzenden Unternehmung einen Rahmenkreditvertrag ab und räumt dieser ein Kreditkontingent ein. Die absetzende Unternehmung, welche den Kredit vermittelt, haftet hierbei für die Rückzahlung des Kredites. Der Anteil des B-Geschäfts am Umsatz der Teilzahlungsbanken ist rückläufig.
III. C-Geschäft:
Beim C-Geschäft oder Wechselgeschäft werden für die einzelnen Rückzahlungsraten Wechsel ausgestellt. Die absetzende Unternehmung, welche den Kredit vermittelt und auch mithaftet, zieht zugunsten der Teilzahlungsbank Wechsel auf den Käufer. Diese Form ist später durch das Nostro-Geschäft abgelöst worden. Wechselaussteller ist hierbei die Teilzahlungsbank, so daß die Mithaftung der absetzenden Unternehmung entfällt. Die Finanzierung von Kraftfahrzeugen, die früher im Wechselgeschäft durchgeführt wurde, wird heute im Schalter-Geschäft vorgenommen, so daß der Anteil des C-Geschäfts ohne Bedeutung ist.
(Abzahlungskredit, Ratenzahlungskredit) Kredit an Konsumenten oder Verbraucher, dessen Rückzahlung in gleichbleibenden Raten zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen erfolgt. Der Betrag kann in bar ausgezahlt werden, i. d. R. wird er jedoch nicht in bar ausgezahlt. Bei dieser Form handelt es sich um eine Kreditgewährung des Verkäufers an den Käufer, also eine Absatzfinanzierung, dem ein Abzahlungsgeschäft zugrunde liegt.
Soweit Teilzahlungskredite von darauf spezialisierten Teilzahlungsbanken eingeräumt werden, geschieht dies in drei unterschiedlichen Formen:
(1) Direkte Kreditgewährung
A-Geschäft, direkte Kundenfinanzierung, Konsumfinanzierung). Der Bankkunde erhält einen Kredit ohne die Mitwirkung eines Produzenten oder Händlers eingeräumt. Der Kredit wird in Form einer Barauszahlung oder in Form von Kreditschecks eingeräumt. Kreditschecks können dem Produzenten oder Händler in Zahlung gegeben werden.
(2) Indirekte Kreditgewährung
B-Geschäft: Kreditgewährung zur Finanzierung hochwertiger Konsumgüter unter Einschaltung des Händlers, der mithaftet.
C-Geschäft: Kreditgewährung zur Finanzierung von Kraftfahrzeugen und Maschinen (Konsumgüter und/oder Güter des Anlagevermögens). Die Finanzierung erfolgt durch ein Darlehen der Bank an den Kunden. Zur Besicherung der einzelnen Raten werden vom Verkäufer auf den Kunden Teilzahlungswechsel gezogen.
Ratenkredit
Siehe auch: Ratenkredit.
Form eines Ratenkredites, bei der der bereitgestellte Betrag meist nicht bar ausgezahlt wird. Der Kreditnehmer kann diesen i. d. R. nur zum Einkauf bei einem Unternehmen verwenden, das mit einem Teilzahlungskreditinstitut einen entsprechenden Rahmenvertrag abgeschlossen hat. Es liegt somit eine strenge Zweckbindung des Darlehens vor (Teilzahlungskredit i. e. S.). Daneben spricht man von einem Teilzahlungskredit i. w. S., wenn Verbraucher zu Konsumzwecken (Konsumentenkredit) oder Kleinbetriebe z.B. zur Beschaffung von Maschinen und Kraftfahrzeugen Darlehen beanspruchen, die zu ihrer freien Verfügung stehen und in gleichbleibenden Raten (Teilzahlung) zu ganz bestimmten Terminen zurückgezahlt werden.
Konsumentenkredite
Siehe: Abzahlungskredit, Teilzahlungsgeschäft
Ratenkredit.
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