Spezialbanken für die Gewährung von Teilzahlungskrediten oder Ratenkrediten, d. h. von meist kurz und mittelfristigen Krediten, die in regelmäßigen Grundsätzlich gleich hohen und periodisch wiederkehrenden, im allgemeinen monatlichen Teilzahlungen oder Raten zurückgezahlt werden. Die Spezialisierung beruht nicht auf Gesetz (Banken aufsicht), sondern auf eigener unternehmerischer Entscheidung, auch wenn sie sich wie bei der Mehrzahl der Institute n einer entsprechend beschränkten Betriebserlaubnis (Kreditinstitute) niedergeschlagen hat. In diesem Fall ist im Aktivgeschäft (Bankgeschäfte) meist nur die Gewährung von Ratenkrediten gestattet und im Passivgeschäft das Betreiben des Einlagengeschäfts nicht oder nur in eng begrenztem Rahmen zulässig; die Finanzierung geschieht dann hauptsächlich durch die Aufnahme von Bankengeldern. Der Schwerpunkt des Geschäfts liegt traditionell bei den (Raten-) Krediten an wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen (Konsumentenkredite); daneben gewinnen Kredite an Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen (Investitionsratenkredite) zunehmend an Bedeutung. Vielfach wird auch das Factoringgeschäft (Factoring) und das Leasinggeschäft (Leasing) betrieben. Teilzahlungskreditinstitute sind oftmals Tochtergesellschaften von Geschäftsbanken (Universalbank). Ihre überwiegende Zahl ist im Ban-kenfachverband Konsumenten und gewerbliche Spezialkredite (BKG) eV., Bonn, zusammengeschlossen.
Vorhergehender Fachbegriff: Teilzahlungskredit | Nächster Fachbegriff: Teilzahlungskreditversicherung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|