Instrument der Absatzfinanzierung. Der Factor-Kunde (Unternehmer) verkauft eine aus einem Waren- oder Dienstleistungsgeschäft (Dienstleistung) resultierende Forderung, reduziert um einen Zinsabzug für die Zeit bis zur Fälligkeit und Gebühren, an einen Factor (Bank oder spezielles Factoring-Haus), der üblicherweise mit dieser Forderung auch gleichzeitig deren Ausfallrisiko übernimmt.
Factoring beschreibt den laufenden Ankauf von kurz- bis mittelfristigen Geldforderungen gegen einen Drittschuldner aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen durch ein Kreditinstitut oder ein spezielles Finanzierungsinstitut (Factor, Factoringinstitut). Das Factoringinstitut stellt dem verkaufenden Unternehmen sofort Liquidität zur Verfügung und übernimmt in der Regel das Adressenausfallrisiko und die Verwaltung der Forderungen (Fakturierung, Buchführung, Inkasso, Mahnwesen). Der Forderungsankauf wird durch Abtretung der Forderungen erfüllt. Beim Factoring handelt es sich um ein Finanzierungssurrogat.
Spezialisierte Finanzdienstleistungsinstitute (Factor-Institute) kaufen laufend oder einmalig Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an und zahlen dem Veräußerer hierfür den abdiskontierten Forderungsbetrag abzüglich einer Factoringgebühr. Letztere wird für Übernahme von Dienstleistungen wie das Inkasso- und Mahnwesen verlangt. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann der Veräußerer der Forderungen beim echten Factoring auch das Ausfallrisiko (Delkredererisiko) an den Factor weitergeben.
Mit Factoring werden die gegenüber den Kunden zugestandenen Zahlungsziele finanziert (Finanzierungsfunktion). Neben der Finanzierungsfunktion übernimmt der Factor auf Wunsch und gegen Bezahlung das Ausfallrisiko (Delkrederefunktion). In diesem Fall wird auch von »echtem« Factoring gesprochen. Weitere Dienstleistungen im Bereich der Abwicklung von Forderungen, so z.B. die Zahlungsüberwachung und Buchhaltung, gehören ebenfalls zum Leistungsspektrum der Factoring-Gesellschaften (Finanzierung). Die Risikoübernahme, die Zinslast sowie der Abwicklungsaufwand werden mit einem prozentualen Abschlag bei der Werksrechnung honoriert. Man unterscheidet das offene Factoring, von dem der Schuldner Kenntnis hat, und das stille Factoring, bei dem der Schuldner keine Kenntnis vom Verkauf der Forderung hat, also mit befreiender Wirkung gegenüber seinem Gläubiger leistet.
Factoring ist also der vertraglich fixierte Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch einen Factor. Hierbei handelt es sich um ein Kreditinstitut oder spezielles Finanzierungsinstitut.
Wird dem Schuldner die Abtretung der Forderungen an den Factor mitgeteilt, so handelt es sich um notifiziertes Factoring. Erfolgt keine derartige Mitteilung an den Schuldner, so handelt es sich um nicht-notifiziertes Factoring.
Durch Factoring wird eine umsatzbezogene Finanzierung erreicht (de facto handelt es sich aber um eine Finanzierungsersatzmaßnahme). Entsprechend dem Rechnungsanfall erfolgt ein Aktivtausch auf der Sollseite der Bilanz. Ein Sperrbetrag von 10 - 20% des jeweiligen Forderungsbetrages wird für evtl. Skontoziehungen, Reklamationen, Rabatte etc. nicht bevorschußt. Die Finanzierungsfunktion durch den Factor erfolgt aber lediglich im Rahmen des Standardfactoring. Dagegen wird im Rahmen des Maturity Factoring die Finanzierungsfunktion durch den Factor nicht erfüllt, da der Ankauf lediglich zum individuellen Fälligkeitszeitpunkt der Forderung erfolgt. Die Delkrederefunktion bietet einen vollständigen Schutz vor dem Ausfallrisiko. Die Kosten für die Inanspruchnahme der Delkrederefunktion sind von der Bönität der Abnehmer und der Länge der Zahlungsziele abhängig. Sie werden im Regelfall mit 0,1 - 0,5 % des Umsatzes berechnet. Allerdings sind hier auch gesonderte Berechnungsmodalitäten möglich. Die Dienstleistungsfunktion ist abhängig vom vereinbarten und mengenmäßigen Leistungsanfall. Entsprechend entstehen Kosten in Höhe von ca. 0,5 - 3,0 % des Gesamtumsatzes.
Der Begriff Factoring kommt von den Faktoreien, von Handelsniederlassungen, die im 18. Jahrhundert den Im- und Export mit den Kolonien betrieben.
Der Bedeutungswandel vom Waren-Factoring zum Finanz-Factoring vollzog sich im 19. Jahrhundert in den USA. Neben Kreditkauf und Leasing ist Factoring eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung eines Teils des Betriebsvermögens durch Dritte.
Der Markt für Factoringleistungen hat sich in den letzten Jahren stetig ausgeweitet.
Problem: Factoring ist im praktischen Fall meist eine Kombination aus Finanzierungs-, Service- und Versicherungsgeschäft. Grund: Neben der Übernahme der Finanzierungsfunktion bietet der Factor Serviceleistungen (Debitorenbuchhaltung, Mahn- und Inkassowesen, Beratung) und Versicherungsleistungen (Übernahme des Risikos der Uneinbringlichkeit der Forderungen) an.
Die Unternehmung bezahlt dann
(1) Zinsen,
(2) Servicegebühr,
(3) Delkrederegebühr (Versicherung gegen Uneinbringlichkeit der Forderungen);
Jede Unternehmung hat Vor- und Nachteile des Factoring gegeneinander abzuwägen:
Mögliche Factoring-Vorteile
- Verbesserung der Liquidität,
- Befreiung von Debitorenbuchhaltung, Mahn und Inkassowesen,
- Abwälzung des Ausfallrisikos auf den Factor.
Mögliche Factoring-Nachteile
- hoher Zinssatz,
- Anpassungsschwierigkeiten bei späterer Wiedereingliederung der Dienstleistungsfunktion,
- Beeinträchtigung des Goodwill des Klienten bei bekanntgewordenem Forderungsverkauf.
ist ein Instrument der Liquiditätsbeschaffung. Man versteht darunter den Ankauf oder die Bevorschussung von Forderungen einer Unternehmung aus Warenlieferungen und Leistungen durch den Factor (häufig eine Tochter einer Bank). Hierdurch wird für das Unternehmen erreicht, daß die in den Außenständen gebundenen Geldmittel zeitlich vorgezogen verflüssigt werden. Im Zusammenhang mit dem Factoring-Geschäft übernimmt der Factor daneben auch Serviceleistungen wie z.B. Debitorenbuchhaltung, Mahn- und Inkassowesen, Beratung sowie Versicherungsleistungen (Übernahme des Risikos der Uneinbringlichkeit von Forderungen). Als Kosten fallen für die Unternehmung an: Zinsen, Servicegebühr, Delcrederegebühr als Versicherungsprämie gegen die Uneinbringlichkeit von Forderungen. Betriebswirtschaftliche Vorteile des Factoring sind: Liquiditätsverbesserung, Erleichterung der Debitorenbuchhaltung und des Mahnwesens sowie des Inkassowesens, Ausschaltung oder Einschränkung des Ausfallrisikos. Demgegenüber sind folgende Nachteile zu beachten: Beeinträchtigung des Verhältnisses zum Kunden, Zinskosten, Servicekosten, Abhängigkeitsverhältnis zum Factor.
Factoring wird wie Leasing oft als Finanzierungsalternative oder Finanzierungssurrogat bezeichnet. Beim Factoring handelt es sich um einen Finanzierungsvorgang, bei dem ein Finanzierungsinstitut, der Factor, die Forderungen einer Unternehmung aus Warenlieferungen und Leistungen ankauft, bevorschußt und das Risiko des Forderungsausfalls übernimmt. Gleichzeitig wird oft eine Reihe von Dienstleistungen, wie die Fakturierung der Rechnungen, die Führung der Buchhaltung, die Durchführung von Beratung, die Erstellung von Umsatzstatistiken, mit dem Factoring verbunden.
Das Factoring kann, was die Finanzierungsfunktion anbelangt, als Vermögensumschichtung und damit als Innenfinanzierung angesehen werden. Das Factoring kann, was seine Durchführung und seinen Umfang betrifft, als eine Kombination von Finanzierungs-, Versicherungs- und Dienstleistungsfunktion bezeichnet werden.
ist eine spezielle Art der Refinanzierung von Außenständen eines Wirtschafts Unternehmens (Anschlußfirma), meistens verbund en mit der Übernahme der Debitorenbuchhaltung durch den Factor. Dieser kauft von der Anschlußfirma deren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, schreibt ihr den Kaufpreis (Forderungsbetrag abzgl. FactoringGebühr) gut, wobei häufig ein prozentualer Anteil zur Absicherung für den Fall von Mängelrügen und Retouren auf einem Sperrkonto zurückgehalten wird, und zieht die erworbenen Forderungen beim offenen FactoringVerfahren (mit Offenlegung der Forderungsabtretung gegenüber dem Forderungsschuldner) ein. Beim stillen FactoringVerfahren (ohne Offenlegung der Forderungsabtretung) verbleibt die Einziehung bei der Anschlußfirma, die eingehende Zahlungen an den Factor abführt. Zu unterscheiden ist das Factoring mit und ohne Delkredereübernahme durch den Factor. Im ersten Fall haftet die Anschlußfirma nur für den Rechtsbestand der übertragenen Forderung. Das Risiko der Einbringlichkeit trägt gegen eine zusätzliche Vergütung der Factor. Im zweiten Fall haftet die Anschlußfirma auch für die EinbringIjchkeit der Forderung. Diese Art des Factoring entspricht wirtschaftlich weitgehend dem Zessionskredit (Darlehensgewährung gegen Abtretung von Forderungen zur Sicherheit). Gleichwohl gehört das Factoring in beiden Ausgestaltungsarten aufgrund seiner Rechtsnatur als Kaufvertrag nicht zu den Bankgeschäften, die die Kreditinstitutseigenschaft begründen. Es zählt jedoch bei Kreditinstituten zu den Krediten im Sinne der Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) für das Kreditgeschäft (Kredit).
Finanzierungsgeschäft, bei dem ein Finanzierungsinstitut (Factor) (1) die Forderungen seines Klienten ankauft und sie bis zur Fälligkeit bevorschusst (Finanzierungsfunktion), (2) das Risiko des Forderungsausfalls übernimmt (Delkrederefunktion) und (3) für seinen Klienten die Debitorenbuchhaltung und das Mahnwesen führt sowie das Inkasso betreibt (Dienstleistungs- oder Servicefunktion). Als Dienstleistungen können zusätzlich die Fakturierung für den Klienten, die Anfertigung von Statistiken und die Beratung des Betriebes angeboten werden. Bei Übernahme aller drei Funktionen spricht man von echtem Factoring, bei Nicht- Übernahme der Delkrederefunktion von unechtem Factoring. Eine weitere Unterscheidung bietet sich nach der Offenheit des Factoring gegenüber dem Drittschuldner (derjenige, gegen den die Forderung besteht) an. Beim offenen (notifizierten) Factoring enthalten die Rechnungen des Vertragspartners den Hinweis, dass die Forderung im Rahmen eines Factoring-Vertrages abgetreten wird und folglich mit befreiender Wirkung nur an das Factoring-Institut gezahlt werden kann. Beim stillen (nichtnotifizierten) Factoring zahlen dagegen die Kunden weiter an ihren Lieferanten, der seinerseits die eingegangenen Zahlungen an das Factoring-Institut weiterleitet. Beim halboffenen Factoring zeigt der Lieferant durch einen Zahlungsvermerk auf den Rechnungen zuvor die Zusammenarbeit mit dem Factor an, verzichtet aber auf eine ausdrückliche Abtretungserklärung, so dass der Kunde mit befreiender Wirkung auch an seinen Lieferanten zahlen kann. Da die Factoring-Gesellschaften, die nur Forderungsgesamtheiten, nicht aber Einzelforderungen erwerben, die Forderungen i. d.R. vor Fälligkeit erwerben, entsteht zwischen dem Factor und dem Klienten eine laufende Kreditbeziehung. Das Risiko des Factors wird durch die Bonität sowohl des Klienten als auch des Drittschuldners bestimmt. Der Factor legt für jeden Drittschuldner des Klienten einen Höchstbetrag fest, bis zu dem er Forderungen kauft und das Delkredererisiko übernimmt. Wegen der Möglichkeit, dass die Forderung mit vorher nicht erkennbaren Rechtsmängeln (z.B. Mängelrügen gegen den Klienten) behaftet ist, behält sich der Factor ein Rückbelastungsrecht vor. Bis zur Fälligkeit bzw. zur Zahlung des Drittschuldners leistet der Factor einen Vorschuss, für den bankübliche Zinsen zu entrichten sind. Ein Teil des gesamten angekauften Forderungsbetrags (ca. 5%—20%) wird zur Sicherung gegen Reklamationen und Zahlungsausfälle, die zu Lasten des Klienten gehen, auf einem Sperrkonto gutgeschrieben. Der Vorteil des Factoring-Verfahrens für den Klienten liegt darin, dass er als Verkäufer seinem Kunden Zahlungsziele einräumen kann, ohne - mit Ausnahme der auf dem Sperrkonto einbehaltenen Beträge - liquiditätsmässige Belastungen oder ein Kreditrisiko einzugehen. Die Übernahme der Debitorenbuchhaltung durch den Factor führt zu geringeren laufenden Kosten, niedrigeren Investitionen im Verwaltungsbereich und je nach Dienstleistungsprogramm des Factors zu einer besseren statistischen Auswertung des Buchungsmaterials. Diesen Vorteilen stehen die Kosten des Factoring gegenüber. Dazu gehören neben den bereits erwähnten Zinsen, die etwa denjenigen für Kontokorrentkredite entsprechen, Kosten für die Verwaltung durch den Factor (ca. 0,5%—3% des Forderungsumsatzes) sowie - bei Übernahme der Delkrederefunktion - je nach Bonität des Drittschuldners und dem Anteil dubioser Forderungen am Umsatz eine Risikoprämie in Höhe von 0,2% bis 1,2% der Rechnungssumme. Weitere Nachteile können sich durch mögliche Abhängigkeitsverhältnisse zum Factor - ein Wechsel auf Eigendurchführung einzelner Funktionen ist mit Anpassungsproblemen verbunden -, durch eine negative Beurteilung des Factoring bei den Kunden - die Abtretungsanzeige wird als Zeichen wirtschaftlicher Schwäche gewertet - und beim offenen Factoring durch möglicherweise zu schnelles Mahnen wichtiger Kunden ergeben. Literatur: Wöhe, G./Bilstein, ]., Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl., München 1991, S. 214 ff.
Abtretung von Forderungen an einen Factor vor deren Fälligkeit. Das Unternehmen erhält so sofort liquide Mittel (80 - 90 % des Rechnungsbetrags). Der Factor übernimmt mehrere Dienstleistungsfunktion, er führt die Debitorenbuchhaltung sowie das Inkasso- und Mahnwesen und trägt das Ausfallrisiko. Beim echten Factoring übernimmt der Factor Delkrederefunktion (Ausfallrisiko), beim unechten Factoring verbleibt das Aufallrisiko beim Klienten. Notifiziertes Factoring: Zusatz auf den Rechnungen, dass die Forderung im Rahmen eines Facto-ringverfahrens abgetreten wird; nichtnotifiziertes Factoring: stilles Factoring, die Abtretung der Forderung wird dem Schuldner nicht mitgeteilt. Forfaitierung ist eine Art Exportfactoring. Der Forfaiteur kauft die Exportforderung stets ohne Rückgriffsrecht, d.h ohne Delkrederefunktion, übernimmt aber keine Dienstleistungsfunktionen.
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