Differenz, um die ein Wertpapier infolge der Abtrennung bestimmter Rechte unter seinem Börsenkurs bzw. Nennwert gehandelt wird.
1. Bei Aktien Dividendenabschlag (Dividende) oder Bezugsrechtsabschlag.
2. Bei Darlehen Differenz zwischen Rückzahlungsbetrag und (niedrigerem) Auszahlungsbetrag. Disagio, Diskont, Damnum
1. Auch: Damnum, Disagio, Abgeld. Differenz zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag einer Geldschuld. Ggs.: Aufschlag, Agio.
2. Deport. Auch: Diskont, Discount. Spanne, um die ein Kurs oder Preis hinter dem Nominalbetrag zurückbleibt. Disagio, Damnum. Ggs.: Aufschlag, Prämie.
3. Kurz f. Paketabschlag. Ggs.: Aufschlag.
Durch die Subtraktion einer ausgeschütteten Dividende oder durch den Fortfall eines Bezugsrechts ergibt sich bei Börsenkursen ein Abschlag vom aktuellen Kurswert der Aktie. Im ersten Fall entspricht ein Dividendenabschlag genau der Dividendenhöhe (die Kursnotiz erhält den Zusatz »exdiv«); im anderen Fall entspricht der Bezugsrechtsabschlag dem Wert des Bezugsrechts am Vortag (die Kursnotiz erhält den Zusatz »exBr«.
Siehe auch: Deport
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